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DStGB-Dokumentationen

Nr. 64 - "Rakeling" oder die Reform der öffentlichen Verwaltung durch Shared Services

In den kommenden Jahren stehen die Länder- und Kommunalverwaltungen vor der Herausforderung, ihre administrativen Leistungen durch mehr Zusammenarbeit innerhalb der Behörden aber auch zwischen den Behörden wirtschaftlicher zu erbringen.

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Die Erfahrungen in den Niederlanden und in Großbritannien zeigen, daß die gemeinsame Erbringung von Leistungen in so genannten Shared-Services-Centern eine immer größere Bedeutung bekommt. Solche Dienstleistungscenter sind auch für die deutsche Kommunalverwaltung von besonderem Interesse.

Shared Services beruhen auf dem Konzept, gleiche Prozesse zum Beispiel aus den Finanz- und Servicebereichen verschiedener Verwaltungen in einem wirtschaftlich oder rechtlich selbständigen Verantwortungsbereich zusammenzufassen und abzuwickeln. Durch diese gemeinsame Aufgabenerfüllung wird der Ressourceneinsatz optimiert, die Leistungen können wirtschaftlicher erbracht werden, Kosten in nicht unerheblichem Maße werden eingespart. Damit wird Geld frei für dringend notwendige Investitionen der Kommunen in Bildung, Familie und Integration.

Der Aufgabe von Dienstleistungscentern für die öffentliche Verwaltung in Deutschland schwächt nicht die lokalen Behörden, sondern stärkt sie. Denn sie werden von Routineaufgaben entlastet und können damit mehr Ressourcen für die individuelle Betreuung der Kunden und für die Einzelfallbearbeitung einsetzen.

Inhaltsverzeichnis:

Vorwort 2
I. Shared Services in den Niederlanden 3
II. Shared Services als Motor für die Verwaltungsreform in Großbritannien 3
III. Shared Services: Paradigma für die Verwaltungsreform in Deutschland 4
IV. Das Rakeling-Prinzip: mehr Innovation wagen 6
V. Die Chancen der Defragmentierung 9


© DStGB, Berlin, 26.08.2011