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DStGB-Dokumentationen

Nr. 78 - Doppik in den kommmunalen Haushalten

 Auswirkungen auf die Kreisumlage 

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Die deutschen Kommunen befinden sich in einer haushaltsrechtlichen Umbruchsituation. Seit die Innenministerkonferenz im Jahr 2003 ihre Beschlüsse für die Neuordnung des kommunalen Haushaltsrechts gefasst hat, hat in den meisten Ländern die Umsetzungsphase begonnen.

Die Einführung des doppischen Rechnungswesens in den Kommunalhaushalten soll Politik und Verwaltung eine bessere Steuerung ermöglichen. Betriebswirtschaftliche Instrumente kommen in den Kommunalverwaltungen zunehmend zum Einsatz, um Haushaltsstrukturen transparent zu machen und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Die Einführung der Doppik in den kommunalen Haushalten greift diese Entwicklung auf und führt sie fort. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat diesen Prozess schon früh unterstützt, gleichzeitig aber die Frage gestellt, ob es auch für kleine und kleinste Gemeinden notwendig ist, sich von der kameralen Haushaltsführung zu verabschieden. Letztlich muss diese Entscheidung in den Bundesländern getroffen werden.

Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist mit der Umstellung auf das doppische Rechnungswesen ein besonderes Problem verbunden. Es geht um die Frage, welche Auswirkungen sich aus der Umstellung für die Kreishaushalte und damit letztlich für die Höhe der Kreisumlage ergeben. Hintergrund dieser Problematik ist, dass die Anforderungen der doppischen Rechnungslegung den Haushaltsausgleich im Vergleich zur Kameralistik tendenziell schwieriger machen. Umlagepflichtige Gemeinden sind von den erhöhten Anforderungen in mehrfacher Hinsicht betroffen, da sie mit ihrer Umlage auch zum Haushaltsausgleich des Umlagehaushalts beitragen. Deshalb stellt sich für umlagepflichtige Gemeinden die Frage nach einer sachgerechten Umlage-Bemessungsgrundlage. Allein die Anwendung doppischer Ausgleichsregelungen darf nicht zu einer höheren Kreisumlage führen.

Es gilt, gegenüber den Landtagen und den Landesregierungen für das Ziel zu werben, Doppelbelastungen der kreisangehörigen Gemeinden durch die Umstellung auf die Doppik zu vermeiden und so die volkswirtschaftlich entscheidende Investitionsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden zu erhalten. Es sind nämlich die kreisangehörigen Gemeinden, die mit rund vierzig Prozent den größten Anteil an öffentlichen Bauinvestitionen in Deutschland schultern.

Die Broschüre soll die Problematik verdeutlichen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

 

1Einführung4
2Reformziele und Reformelemente4
3Haushaltsausgleich im doppischen System5
4Grenzen betreibswirtschaftlicher Steuerung in der Kommunalverwaltung6
 4.1Gemeinwohlinteresse statt Gewinnorientierung6
 4.2Sozialbereich gefährdet Haushaltsausgleich7
5Doppik im Kreishaushalt8
 5.1Auswirkungen auf umlagepflichtige Gemeinden9
 5.2Eigenkapital9
  5.2.1Eigenkapital als Residualgröße in der Eröffnungsbilanz10
  5.2.2Funktion des Eigenkapitals11
  5.2.3Veränderungen des Eigenkapitalbestandes im Zeitablauf11
   5.2.3.1Szenario 1: Haushaltsüberschüsse im Kreishaushalt11
   5.2.3.2Szenario 1: Haushaltsfehlbeträge im Kreishaushalt11
 5.3Bemessung der Kreisumlage doppischgeführter Kreishaushalte11
  5.3.1Dauerhafte Orientierung am Finanzhaushalt12
  5.3.2Übergangsweise Orientierung am Finanzhaushalt12
  5.3.4Sonderposten zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen12
   5.3.4.1Doppelfinanzierungen als "Übergangsproblem"12
   5.3.4.2Bildung von Sonderposten12
6Haushaltsfehlbeträge als Spiegelbild unzureichender kommunaler Finanzausstattung14
7Zusammenfassung15

© DStGB, Berlin, 19.10.2010