DStGB-Dokumentation

Nr. 121 - Bilanz 2013 und Ausblick 2014

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert die neue Bundesregierung auf, die Kommunen im Vorgriff auf die Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sofort um eine Milliarde Euro zu entlasten. Die Umsetzung könnte durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Kommunen um 0,7 Prozentpunkte schon in den ersten Monaten 2014 erfolgen. 

Auch erwartet der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie unverzüglich eine Infrastrukturoffensive startet und damit die kommunale Investitionskraft stärkt. Deutschland ist die größte und erfolgreichste Volkswirtschaft in Europa. Diese Führungsposition werden wir aber nur erhalten können, wenn wir auch eine leistungsfähige Infrastruktur sichern.

Gute Schulen, Straßen, Wege, Plätze, ein leistungsfähiges, flächendeckendes Breitbandnetz, belastbare Brücken, energieeffiziente öffentliche Gebäude und ein Stromnetz, das den Herausforderungen der Energiewende gerecht wird, sind unverzichtbare Bausteine für eine erfolgreiche Wirtschaft und die Grundlage für Lebensqualität, Sicherheit und Wohlstand. Diesen Herausforderungen wird Deutschland zurzeit nicht ausreichend gerecht. Der Gesamtstaat investiert nur 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. In Schweden sind es 3,5, in Frankreich 3,1 Prozent und selbst das wirtschaftlich angeschlagene Spanien erreicht noch 1,7 Prozent.

Besonders dramatisch ist der rapide Verfall der kommunalen Infrastruktur. Nach Berechnungen der KfW-Bankengruppe hat sich bei den Kommunen ein Investitionsrückstand von insgesamt 128 Milliarden Euro, mit einem Schwerpunkt im Bereich Straßen- und Verkehrsinfrastruktur aufgebaut. Die 66 000 kommunalen Brücken sind in einem dramatisch schlechten Zustand. 15 Prozent müssen abgerissen werden, weil eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Über Jahre haben wir geflickt und improvisiert, anstatt grundlegend zu sanieren. Längst werden die Defizite in der Infrastruktur nicht nur als Belastung für die Wirtschaft wahrgenommen, sondern auch von den Bürgerinnen und Bürgern als Beeinträchtigung der Lebensqualität empfunden.

Zusätzliche Staus durch gesperrte Brücken, Geschwindigkeitsbeschränkungen wegen Straßenschäden, verfallende Schwimmbäder und sanierungsbedürftige Schulen sind nur einige Beispiele.

Die Städte und Gemeinden brauchen zusätzliche Mittel, um diese notwendige Infrastrukturoffensive vor Ort einzuleiten. Das werden auch die Länder, die ab 2020 aufgrund der Schuldenbremse so gut wie keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen, aus eigener Kraft kaum organisieren können.

Notwendig ist deshalb eine grundlegende Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Ein Baustein dabei sollte die Weiterentwicklung des Solidaritätszuschlages zu einem Investitionsfonds für alle benachteiligten Städte und Gemeinden in ganz Deutschland sein. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag lagen im Jahr 2013 bei etwa 14 Milliarden Euro und werden sich bis 2018 voraussichtlich auf bis zu 17 Milliarden Euro steigern. Dieser Solidaritätszuschlag könnte somit eine wichtige Grundlage zur Finanzierung eines kommunalen Investitionsfonds sein.

Die Überwindung des Investitionsstaus ist ein Prozess, der Jahrzehnte dauern wird. Der Staat allein wird dies nicht leisten können. Notwendig sind deshalb auch neue Finanzierungsmodelle. Dazu gehört zum Beispiel eine Weiterentwicklung und Förderung des Genossenschaftsmodells, insbesondere bei Investitionen in Wohngebäuden, aber auch bei der Schaffung von neuen generationenübergreifenden Wohnstrukturen.

Mit einer Ausdehnung der Lkw-Maut auf allen – also auch auf kommunalen – Straßen ließen sich zusätzliche Investitionen verursachergerecht über Mauteinnahmen finanzieren. 

Auch das Potenzial Öffentlich-Privater-Partnerschaften (ÖPP) ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Zudem sollten die Städte und Gemeinden Infrastrukturmaßnahmen gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels verstärkt durch Kooperationen angehen. So kann es zum Beispiel durchaus sinnvoll sein, dass zwei sanierungsbedürftige Schwimmbäder durch eines ersetzt werden, dafür aber ein Pendelbus unentgeltlich die Bürger in das sanierte Schwimmbad der Nachbargemeinde fährt.

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