Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) haben neue Informationen zum Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) mit Flüchtlingsbezug veröffentlicht.

In einem neu herausgegebenen Merkblatt sind Informationen zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Sonderprogramms, Einsatzmöglichkeiten von Freiwilligen, deren Betreuung und Leistungen sowie zur Ausgestaltung der Vereinbarungen enthalten. Auch das allgemeine Merkblatt zum BFD wurde nochmals aktualisiert. Das BAFzA hat zudem eine an das Sonderprogramm angepasste Bundesfreiwilligendienst-Vereinbarung veröffentlicht, die ab sofort verwendet kann. Die Dokumente zum Sonderprogramm wurden insbesondere aufgrund des erweiterten Adressatenkreises von Asylberechtigten, Asylbewerberinnen und Asylbewerberauch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. All diese finden Sie im Anhang.

Die aus kommunaler Sicht daraus resultierenden wesentlichen Informationen sind die Folgenden:

Einsatz von Bundesfreiwilligen – Inhalt der Vereinbarung und Beginn

Erste Vereinbarungen aus dem Sonderprogramm können ab sofort mit Freiwilligen abgeschlossen werden. Frühestmöglicher Einsatzbeginn ist der 01. Dezember 2015. Die Freiwilligen müssen volljährig sein. Die Dienstzeit beträgt maximal 12 Monate.

Einsatzbereiche mit Flüchtlingsbezug sind z.B.:

•    Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen bei ihrer Unterbringung und Versorgung (z.B. in Flüchtlingseinrichtungen, Unterkünften u.Ä.),
•    Unmittelbare Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und Integration im Alltag (z.B. als Integrationslotsin und Integrationslotse, als Begleitung zu Behördengängen und Arztbesuchen, als Übersetzungshelferin und Übersetzungshelfer u.Ä.),
•    Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im Bildungsbereich (z.B. Kitas, Schulen, Erwachsenenbildungsformate u.Ä.),
•    Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im integrationsorientierten Freizeitbereich (Sport, Kultur, Jugendarbeit u.Ä.).
•    Die Koordinierung und Organisation von bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten von Flüchtlingen (z.B. Sortierung und Weitergabe von Sachspenden, Lebensmittelverteilung, Einsatzplanung von ehrenamtlichen Helfern u.ä.)

Freiwillige können von ihrer anerkannten Einsatzstelle in eine andere – auch nicht anerkannte – gemeinwohlorientierte und zuverlässige Einrichtung mit Flüchtlingsbezug entsendet werden. An der Stelle sind insbesondere auch Kooperationen zwischen Städten und Landkreisen denkbar.

Eine Entsendung zu Einrichtungen ohne Gemeinwohlorientierung, z. B. bei Wach-, Catering- oder Reinigungsdiensten ist nicht zulässig.

Laufende Bundesfreiwilligendienst-Vereinbarungen können nicht in eine Vereinbarung aus dem Sonderprogramm umgewandelt werden. 

Pädagogische Begleitung

Insbesondere die pädagogische Begleitung wird beim Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug besonders gestaltet. Im Rahmen dessen werden die verpflichtenden Seminare vom BAFzA selbst durchgeführt. Für Flüchtlinge ist bei Bedarf zusätzlich ein bis zu vierwöchiger Sprachkurs möglich. Der Sprachkurs wird vom BAFzA organisiert. Bei Bedarf sollte möglichst vier Wochen, spätestens jedoch zwei Wochen vor Dienstbeginn des/der Freiwilligen, das BAFzA, dort das Referat 302, darüber informiert werden. Die übrigen Bildungs- und Begleitangebote sind von der Einsatzstelle eigenständig zu organisieren. Für die Ausgestaltung der pädagogischen Begleitung hat das BAfzA eine in Kürze erfolgende Ergänzung zur pädagogischen Rahmenrichtlinie angekündigt.

Kontingent für jedes Bundesland

Für jedes Bundesland wird ein Kontingent nach dem Anteil der Flüchtlinge unter Berücksichtigung des Königsteiner Schlüssels bereitgestellt. Das Kontingent soll überwiegend kommunalen Einsatzstellen zur Verfügung stehen.

Weitere praktische Informationen, Formulare und sonstigen Dokumente werden in Kürze unter www.bundesfreiwilligendienst.de erscheinen.

Weitere Informationen

WN1V

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