Bundeskabinett verabschiedet ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt

Zwischen 2017 und 2020 werden an die Kommunen insgesamt 1,2 Milliarden Euro fließen, um damit u. a. dringende Baumaßmaßnahmen zum Beispiel in Schulen, Kitas oder Stadteilzentren zu finanzieren und soziale Projekte besser zu unterstützen. Außerdem soll die Verbraucherberatung in Stadteilen mit niedrigeren Einkommen gestärkt werden. Die Bundesregierung wird die soziale Stadtentwicklung in den kommenden vier Jahren entsprechend des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2017 zusätzlich mit 300 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesbauministeriums (BMUB) unterstützen. Davon stehen jährlich 200 Millionen Euro für den neuen Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ zur Verfügung, mit dem die Kommunen unter anderem Kitas, Schulen und Stadtteilzentren in Quartieren mit besonderen sozialen Integrationsanforderungen zu „Orten der Integration“ umbauen können. Weitere 10 Millionen Euro werden in bundeseigene Projekte und Programme zur Umsetzung der ressortübergreifenden Strategie fließen. Der Stadtumbau Ost / West wird zusätzlich mit 50 Millionen Euro gefördert. Davon sollen insbesondere auch ländliche Regionen profitieren. Das Programm „Soziale Stadt“ wird ab dem Jahr 2107 zudem jährlich um weitere 40 Millionen Euro aufgestockt.

Anmerkung:

Die geplante Förderung ist aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Mit Blick auf die Umsetzung des neuen Investitionspakts wird darauf zu achten sein, dass die Förderung nicht nur einzelnen Großstädten, sondern auch kleineren Städten und Gemeinden mit Förderbedarf – insbesondere auch in ländlichen Regionen – zu Gute kommt. Daher bedarf es auch einer sachgerechten Festlegung möglicher Fördertatbestände, die nicht zu eng gezogen werden darf. Es besteht ein flächendeckender kommunaler Bedarf hinsichtlich der Schaffung neuer bzw. der Ertüchtigung bestehender Integrationsangebote. Einzelheiten zu den Fördermodalitäten des Investitionspakts Soziale Integration sowie zum Antragsverfahren werden derzeit noch abgestimmt; es wird eine eigenständige Verwaltungsvereinbarung Bund-Länder geben, der die Details zu entnehmen sein werden. Sowohl die neue VV Soziale Integration als auch die VV Städtebauförderung 2017 werden dann in Kürze zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden beraten. Nach Vorlage der VV werden wir die Mitgliedsverbände umgehend informieren. 

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