Erste Hilfe für leere Kassen

Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der dringend notwendigen Modernisierung der kommunalen Infrastruktur. Dies gilt besonders für die Bereiche Straßen, Wege und Plätze sowie Brücken und Gebäude. Der bauliche Zustand vieler Schulgebäude ist katastrophal. Hier sind dringend Verbesserungen notwendig. Hinzu kommt die Notwendigkeit weiterer Baumaßnahmen, zum Beispiel im Bereich der Kinderbetreuung. Die 3,5 Milliarden zur Unterstützung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen ist angesichts eines Investitionsrückstandes von insgesamt 136 Milliarden Euro im kommunalen Bereich aber nur ein erster Schritt in der Finanzierung. Mehr als 1,8 Milliarden Euro sind aus dem Programm des Bundes bereits gebunden.

Angesichts der außerordentlichen Flüchtlingssituation haben die Kommunen in den vergangenen Monaten ihr Personal sowie weitere Ressourcen insbesondere auf die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge konzentriert. In der einen oder anderen Kommune ist es mitunter dadurch zu Projektverzögerungen bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen gekommen. Der DStGB hat sich daher erfolgreich für eine Fristverlängerung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes eingesetzt. Wir gehen davon aus, dass die bereitstehenden Mittel von 3,5 Milliarden Euro komplett abgerufen werden.

(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer, für die Rheinische Post am 09.09.2016)

Der gesamte Artikel in der Rheinischen Post kann unten abgerufen werden.

Weitere Informationen:

(©[pixelmaxl] - Fotolia.com)

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