Europäische Union stärkt Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das Europäische Parlament hat am 26.10.2016 die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und Apps öffentlicher Stellen mit einer klaren Mehrheit angenommen. Nun müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Richtlinie nach der Veröffentlichung im Amtsblatt binnen der nächsten 21 Monate in nationales Recht umsetzen.

Der DStGB hatte die Initiative der EU-Kommission zum barrierefreien Zugang von Websites von Beginn an unterstützt. Immer mehr öffentliche Serviceleistungen werden heutzutage online angeboten, daher ist es wichtig den Zugang für Menschen mit Behinderungen weiter zu vereinfachen. Gleichzeitig forderte der kommunale Spitzenverband aber, dass Städte und Gemeinden mit den neuen Regelungen nicht überfordert werden dürfen. In vielen Kommunen wird bereits heute einiges für die Inklusion im Internet getan, allerdings ist der Programmieraufwand oft hoch und teuer. Viele Kommunen fürchten daher, dass sie bei höheren Anforderungen ihre Internet-Angebote nicht ausweiten oder sogar nicht halten können.

Mit der Abstimmung im Europaparlament wurde jetzt der Weg zu einem verbesserten Zugang zu Websites und Apps öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderungen geebnet. Den Sorgen der Kommunen vor unüberschaubaren Mehrkosten durch zusätzliche Verwaltungs- und Programmierungskosten wurde dabei Rechnung getragen. Die kommunalpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Sabine Verheyen, hatte sich bei den mehrjährigen Verhandlungen beständig im Sinne der Städte und Gemeinden eingesetzt. "Wir haben uns mit dem Kompromiss auf eine ausbalancierte Richtlinie geeinigt, denn das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wurde explizit mitaufgenommen", sagte die Aachener Europaabgeordnete.

Künftig müssen alle Websites und Apps öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet werden. Im Gegenzug wurden klare Ausnahmeregelungen getroffen. Unter anderem für den öffentlichen Rundfunk, live- Übertragungen, Inhalte Dritter, Archive und Kulturerbe Sammlungen. Zusätzlich bietet eine Unverhältnismäßigkeits-Klausel weitere Flexibilität.

Hintergrund:

Nachdem die Europäische Kommission im Jahr 2012 ihren Vorschlag über eine Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen vorgelegt hatte und das Europaparlament 2014 seine Stellungnahme zu dem Thema angenommen hatte, gerieten die Verhandlungen ins Stocken. Aufgrund mangelnder Einigung im Rat konnten die Gespräche erst Anfang 2016 wieder aufgenommen werden. Eine Einigung zwischen den Institutionen konnte am 3. Mai 2016 erzielt werden.

Der mit dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat und der EU-Kommission abgestimmten Text der Richtlinie (englisch) kann auf der Internetseite der EU-Kommission heruntergeladen werden (http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9389-2016-REV-1/en/pdf).

Internetseite der Europäischen Kommission zum Thema Barrierefreiheit im Web:

https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/web-accessibility

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