Schutz vor Hochwasser und Extremwetter weiter verbessern

1.    Hervorragendes Engagement von Kommunen, Feuerwehr und Bürgerschaft

Bei allen katastrophalen Folgen der Unwetter ist eines positiv festzuhalten: Das nahezu 24-stündige Engagement der Kommunalvertreter vor Ort (Bürgermeister, Mitarbeiter der Verwaltung etc.), der örtlichen Feuerwehr, der Polizei, des THW, des Deutschen Roten Kreuzes und anderer Hilfseinrichtungen war vorbildhaft. Dies gilt auch für die gezeigte und tatkräftige Solidarität der Bürgerschaft untereinander. Auch die interkommunalen Hilfen waren ebenso beispielhaft und verdienen volle Anerkennung ebenso wie die schnell erforderliche und umgesetzte Notunterbringung von Bürgern, die ihr Zuhause wegen zum Teil bestehender Lebensgefahr in ihren beschädigten Häusern verlassen mussten.

2.    Präventiven Hochwasserschutz und Schutz vor Extremwetterereignissen verbessern

Im Hinblick auf die jüngsten Unwetterereignisse in vielen Kommunen  Deutschlands gilt jedoch leider auch der Satz: „Nach dem Unwetter ist vor dem Unwetter und nach dem Schaden ist vor dem Schaden“. Dies bedeutet, dass alle Akteure im Sinne einer Daueraufgabe gefordert sind, den präventiven Hochwasserschutz und auch den Schutz vor Extremwettereignissen im Rahmen des Machbaren zu verbessern. Hierfür notwendig ist eine auch finanzielle Unterstützung von Bund und Bundesländern, die die Städte und Gemeinden überhaupt erst in die Lage versetzt, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Der DStGB fordert bereits seit langem (siehe  DStGB-Positionspapier „Hochwasserschutz und Schutz vor Extremwetterereignissen weiter verbessern“), einen verbesserten präventiven Hochwasserschutz und einen verbesserten Schutz vor Extremwetterereignissen. Denn die Unwetterfolgen können, wie schon vor Jahren das Beispiel der extrem durch Starkregen geschädigte, aber nicht an einem Fluss gelegenen Stadt Münster in Westfalen zeigt, nicht nur Städte und Gemeinden, die an Bächen oder Flüssen liegen, sondern alle Kommunen treffen. Speziell folgende Punkte stehen bei einem vorbeugenden Schutz vor Extremwetterereignissen sowie einem präventiven Hochwasserschutz im Mittelpunkt:

  • Zentrale Rolle der Kommunen für einen effektiven Schutz gegenüber Hochwasser und Extremwetterereignissen stärken.
  • Schwachstellenanalyse vor Ort durchführen und Maßnahmen zielgerichtet hierauf aufbauen.
  • Stadtplanung und vorbeugenden Hochwasserschutz besser miteinander verzahnen: So zeigt sich oft, dass Hochwasser- oder Extremwetterschäden dort in besonders gravierender Form auftreten, wo es in Städten und Gemeinden ein Gefälle gibt und daher die Wasser- und Geröllmassen speziell an den Kulminationspunkten (Niederungen) eine extrem verheerende Wirkung entfalten können. Stadtplanerisch sollten daher an diesen „Kulminationspunkten“ jedenfalls keine sensiblen Sozial-, Gesundheits- oder für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung wichtigen Bauten, wie etwa Kindergärten (Kitas), Krankenhäuser oder auch Feuerwehrgerätehäuser zugelassen und errichtet werden.
  • An Hochwasser- und Extremwetterereignissen angepasste Steuerung der Flächennutzung und der Infrastruktur- und Siedlungsentwicklung.
  • Genügend Freiflächen, Spielflächen etc. in den Städten und Gemeinden, die in ausreichender Menge Wasser aufnehmen können, vorsehen sowie Möglichkeiten zur Entsiegelung prüfen und umsetzen.
  • Landesplanerische Vorgaben flexibler gestalten (Keine apodiktisch-einseitige Ausrichtung auf Innenentwicklung etc.).
  • Länderübergreifende Koordinierung verbessern: Denken und Handeln in Flusseinzugsgebieten unter aktiver Beteiligung der betroffenen Städte und Gemeinden.
  • Flüssen mehr Raum geben.
  • Verbesserung der Regenrückhaltung durch steuerbare Flutpolder sowie Deichrückverlegungen sowie Sicherstellung dezentraler Rückhaltung von Hochwasser über die Landesgrenzen hinaus.
  • Technischen Hochwasserschutz ausbauen (Notentlastungen, Spundwände, mobile Hochwasserschutzmaßnahmen etc.).
  • Verbesserte Kooperation bei der Festlegung und Umsetzung von Hochwasser-Aktionsplänen unter aktiver Beteiligung der Städte und Gemeinden.
  • Extremwetterereignisse: Kanalisation erneuern und verbessern und ggf. vergrößern (Hamburg erneuert aktuell seine Kanalisationsrohre und vergrößert diese zumindest an „sensiblen Stellen“ auf einen Durchmesser von drei Metern). Dies bedingt eine langfristige finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern.
  • Beratung und Einbindung der Bürger sowie Schaffung eines „Hochwasserbewusstseins“. Dies bedingt etwa auch, dass Bürger bei Extremwetterereignissen / Hochwasser niedrig gelegene Bauten (Tiefgaragen, Keller etc.) nicht aufsuchen sollten.
  • Bauliche Maßnahmen (Feste Bauten und Material) hochwasserfest  sowohl an neu zu errichtenden als auch an vorhandenen Gebäuden durchführen.
  • Aktive Zusammenarbeit von Kommunen, Feuer- und Wasserwehr, Landes- und Bundespolizei, THW und weiteren Hilfsorganisationen.
  • Eigenvorsorge der Bürger stärken (Rückstauventile einbauen etc.).
  • Versicherungslösungen weiter ausbauen.

3.    DStGB-Klimaschutzkonferenzen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat das Thema der Klimafolgenanpassung, des Starkregens und des vorbeugenden Hochwasserschutzes stets auch im Rahmen seiner jährlich stattfindenden DStGB-Klimaschutzkonferenzen behandelt. Insoweit wird auf die beiden Impulsreferate zu der in diesem Jahr am 01. März 2016 in Bonn stattgefundene DStGB-Klimaschutzkonferenz verwiesen. In Impuls 1 hat Frau Professorin Antje Stokman, Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart, zum Thema „Klimafolgenanpassung – Herausforderungen für die Stadtentwicklung“ referiert. Das Impulsreferat 2 der diesjährigen Konferenz hat das Thema „Starkregen: Kommunales Krisenmanagement am Beispiel der Stadt Münster“ behandelt (Referent: Dr. Jürgen Langeberg, Branddirektor, Feuerwehr Münster). Die Thematik war auch Gegenstand des mit Beteiligung des DStGB veranstalteten „Tages der Kommunen“ am 30. Mai 2016 auf der IFAT in München. 

In diesem Zusammenhang weisen wir bereits auf den Termin der im nächsten Jahr geplanten 10. Klimaschutzkonferenz des DStGB hin. Diese wird am 14. März 2017 in Bonn, Universitätsclub, stattfinden. Auch dort wird das Thema der Klimafolgenbewältigung und des präventiven Hochwasserschutzes mit im Fokus stehen.

Weitere Informationen

(Foto:© Thaut Images - Fotolia.com)

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