Keine Einschränkungen für Daseinsvorsorge durch CETA gefordert

Der DStGB hat im Rahmen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zusammen mit dem VKU eine Stellungnahme zum Freihandelsabkommen CETA abgegeben und an der Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag teilgenommen.

Hintergrund ist der Plan der EU-Kommission, das Freihandelsabkommen den EU-Gremien noch in diesem Jahr zur Ratifizierung vorzulegen.

In der zweigeteilten Sachverständigenanhörung wurden zunächst die Fragen erörtert, ob CETA ein gemischtes Abkommen ist und welche Konsequenzen dies für die vorläufige Anwendung des Abkommens bedeutet. Im zweiten Teil wurden die inhaltlichen Aspekte des Abkommens erörtert.

Aus kommunaler Sicht wurde im Rahmen der Debatte klargemacht, dass der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge eine „Rote Linie“ für die Kommunen bildet und hier kommunale Handlungsspielräume erhalten bleiben müssen. Dabei wurde gefordert, dass das Zusammenspiel von „Public-utilities“-Klausel, die eine allgemeine Schutzklausel für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge darstellt, und den im Rahmen der Anhänge gemachten Sektor spezifischen Ausnahmen überprüft werden. Dabei muss auch für die Zukunft die Möglichkeit der Kommunen gesichert bleiben, die Organisation und Erbringung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zu bestimmen.

Zu begrüßen ist aus kommunaler Sicht die Änderung des Kapitels über den Investitionsschutz. Das CETA-Abkommen sieht, wie von uns gefordert, kein Schiedsgericht vor, sondern einen Investitionsgerichtshof mit zwei Instanzen, der mit unabhängigen Richtern zu besetzen sein wird. Hierbei sind die genauen Modalitäten zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und die Vertragsklauseln zur Klageerhebung weiter zu präzisieren.

Die vollständige Stellungnahme kann unten als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

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(© sehenswerk.com - Fotolia.com)

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