Kommunen begrüßen Qualitäts­initiative für Kinderbetreuung

Die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Ludwigshafen, des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, Kreis Ostholstein, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, betonten: „Die Kommunen unterstützen das Ziel von Bund und Ländern, die Qualität der Kinderbetreuung weiter zu verbessern. Für uns ist besonders wichtig, dass Bund und Länder sich in der jetzt vorgelegten gemeinsamen Erklärung zur gemeinsamen Finanzierungsverantwortung beim Qualitätsausbau der Kindertagesbetreuung bekennen. Eine bessere Qualität kommt den Kindern und Eltern zugute, aber sie erfordert auch zusätzliche finanzielle Mittel, die bei den Kommunen vor Ort ankommen müssen.“

Die Städte, Landkreise und Gemeinden sind sich der großen Verantwortung gegenüber den Kindern und ihren Eltern bewusst und haben das in den vergangenen Jahren bewiesen. Die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die betreut werden, hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt – auf rund 720.000. „Trotz des starken Ausbaus an Plätzen in der Kindertagesbetreuung haben wir das hohe Niveau bei der Qualität der Betreuung gehalten. Und der Bedarf an Plätzen wächst auch weiterhin. Bei gleichzeitigem Ausbau und Qualitätsverbesserungen muss sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Ausgangslagen in den einzelnen Ländern ausreichend berücksichtigt werden. Deshalb sollten die im Zwischenbericht identifizierten Qualitätsziele als Instrumentenkasten verstanden werden“, erklärten die Präsidenten. In den einzelnen Bundesländern und Kommunen müsse entschieden werden, welches Qualitätsziel Priorität hat und zunächst in Angriff genommen wird, um die vorhandenen Strukturen zu verbessern.

„Bund und Länder müssen im nächsten Schritt konkrete Zusagen über die Höhe der finanziellen Mittel zur Qualitätsverbesserung geben. Auch der Finanzierungsweg muss klar sein, damit die zusätzlichen Mittel vollständig bei den Kommunen als verantwortliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ankommen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Mittel auch zielgerichtet für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden können“, sagten Lohse, Sager und Schäfer. Der Zwischenbericht biete eine gute Grundlage, um zu den richtigen Entscheidungen für die Praxis zu kommen.

(DStGB-Pressemitteilung Nr. 30)


Bewertung des DStGB:

Die Weiterentwicklung von Qualität im Rahmen der im Zwischenbericht enthaltenden Ziel- und Entwicklungsperspektiven sind nach Auffassung des DStGB nur möglich, wenn der Bund sein bisheriges finanzielles Engagement, insbesondere bei den laufenden Betriebskosten deutlich und dauerhaft ausweitet und Länder und Kommunen stärker unterstützt. Ministerin Schwesig hat angekündigt, dass Sie sich dafür einsetzten wird, dass der Bund hierfür in den nächsten Jahren 5 Mrd. Euro an zusätzlichen Mittel bereitstellt. Dabei muss sichergestellt werden, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel verbindlich und zweckgerichtet für die qualitative Weiterentwicklung der Angebote frühkindlicher Bildung und Betreuung den Kommunen zur Verfügung stehen. Aus Sicht des DStGB kann die Umsetzung von einzelnen Qualitätszielen nur in einem langfristigen und gestuften Prozess erfolgen. Dabei sind die unterschiedlichen Ausgangslagen der Bundesländer zu berücksichtigen. Um den Ausbau mit hoher Qualität fortzusetzen ist es aus kommunaler Sicht zwingend erforderlich, konkrete Perspektiven zu entwickeln, wie die Finanzierung der Kindertagesbetreuung künftig auf eine neue finanzielle Grundlage gestellt werden kann.

Weitere Informationen:

(Fotos: oben © DStGB / unten: © Mike Auerbach)

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