Pressemeldungen
Noch über 20.000 Grundstücke im „Volkseigentum“
Häufig, so Dr. Landsberg, handele es sich dabei zudem um Problemgrundstücke, für deren Absicherung und Unterhaltung die Städte und Gemeinden hohe Summen ausgeben müssten, obwohl nach der Systematik des Einigungsvertrages hierfür der Bund die Verantwortung habe. „Der Bund hätte längst die Zuordnung dieser Grundstücke beantragen können, unterlässt es aber, um nicht die Kosten der Verkehrssicherung selbst übernehmen zu müssen“ stellte er klar.
Dr. Landsberg kritisierte, dass eine Bereinigung dieser ungeklärten Grundstücksverhältnisse selbst in einem kürzlich zwischen Bund und Ländern abgestimmten Staatsvertrag über die abschließende Verteilung des DDR-Restvermögens, das sogenannte „Finanzvermögen“, nicht geregelt werde. „Was nutzt ein abschließender Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, der die Problemkonstellationen vor Ort vollkommen ausblendet? kritisierte er. Wenn der Bund die Grundstücke nicht freiwillig übernehme, müsse ihm seine Verantwortung per Gesetz übertragen werden.
Landsberg appellierte deshalb an
den Bund und die betroffenen Länder, jetzt reinen Tisch zu machen und durch
eine abschließende gesetzliche Regelung die Grundstückssituation zu
bereinigen.
(Pressemitteilung, Nr. 40-2011)
© DStGB, Berlin, 30.09.2011












