Schwerpunkte
Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaft ist einem steten Wandel unterworfen, der auch Bestrebungen zur weiteren Liberalisierung und Privatisierung zulasten kommunaler Kompetenzen umfasst. Die Städte und Gemeinden müssen sich daher ständig als kompetenter Partner der nationalen und internationalen Politik sowie der Bürgerinnen und Bürger bewähren. Dabei haben sie strukturelle Vorteile gegenüber den privaten Entsorgungsunternehmen auf ihrer Seite. So unterliegen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der demokratischen Kontrolle und sind schon deshalb in erster Linie den Interessen der Bürger verpflichtet. Das die private Entsorgungswirtschaft bestimmende Ziel der kurzfristigen Gewinnmaximierung ist dahingegen mit Anreizen zu Umwelt- und Sozialdumping verbunden.
Da es volkswirtschaftlich und ökologisch unsinnig wäre, konkurrierende Abfallsammlungen zuzulassen („Häuserkampfmodell“), muss die Müllabfuhr in der Hand der Kommunen oder ihrer Auftragnehmer bleiben. Auch würde eine weitere Einschränkung der kommunalen Entsorgungshoheit bedeuten, dass nur die in der Abfallwirtschaft zu erzielenden Gewinne privatisiert werden, während die Kommunen die kostenträchtigen Entsorgungsaufgaben wahrnehmen und ihre Bürger mit höheren Abfallgebühren belasten müssten. Ein markantes Beispiel für solche Tendenzen sind sogenannte gewerbliche Sammlungen durch Privatunternehmen, die eigenmächtig Abfälle mit positivem Marktwert in lukrativen Entsorgungsgebieten aus Privathaushalten erfassen („Rosinenpicken“, bisher insbesondere in Form von Altpapiersammlungen).
Unter den nebenstehenden Menupunkten wird der DStGB fortlaufend über aktuelle Entwicklungen der kommunalen Abfallwirtschaft informieren.
Da es volkswirtschaftlich und ökologisch unsinnig wäre, konkurrierende Abfallsammlungen zuzulassen („Häuserkampfmodell“), muss die Müllabfuhr in der Hand der Kommunen oder ihrer Auftragnehmer bleiben. Auch würde eine weitere Einschränkung der kommunalen Entsorgungshoheit bedeuten, dass nur die in der Abfallwirtschaft zu erzielenden Gewinne privatisiert werden, während die Kommunen die kostenträchtigen Entsorgungsaufgaben wahrnehmen und ihre Bürger mit höheren Abfallgebühren belasten müssten. Ein markantes Beispiel für solche Tendenzen sind sogenannte gewerbliche Sammlungen durch Privatunternehmen, die eigenmächtig Abfälle mit positivem Marktwert in lukrativen Entsorgungsgebieten aus Privathaushalten erfassen („Rosinenpicken“, bisher insbesondere in Form von Altpapiersammlungen).
Unter den nebenstehenden Menupunkten wird der DStGB fortlaufend über aktuelle Entwicklungen der kommunalen Abfallwirtschaft informieren.
© DStGB, Berlin, 27.10.2011
Zukunft Entsorgungshoheit
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Verpackungsentsorgung
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