Schwerpunkte
Besonders positiv ist es für die Städte und Gemeinden, dass von nun an die unterschiedlichsten Aufgabenfelder in Betracht kommen. Der Bundesfreiwilligendienst ist beispielsweise möglich in Kindertagesstätten, Ganztagsschulen, kulturellen Einrichtungen, Senioren- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Sportvereinen, bei der Freiwilligen Feuerwehr, den Rettungsdiensten, aber auch in der Denkmalpflege und bei ökologischen Projekten.
Von der Vielzahl an Einsatzfeldern können vor allem auch die Freiwilligen profitieren. Junge Menschen können die Zeit nach der Schule nutzen, um sich zu orientieren und erste Berufserfahrung zu sammeln. Ältere Freiwillige können nach Ende des Berufslebens aktiv am Leben in ihrer Stadt oder Gemeinde teilnehmen, indem sie ihre Berufs- und Lebenserfahrung an andere Menschen weitergeben.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) haben eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, damit kommunale Einsatzstellen und interessierte Freiwillige besser zusammenfinden können. Dafür wurde eine eigene Servicestelle eingerichtet, die den Kommunen Beratung und Unterstützung in Sachen Bundesfreiwilligendienst bietet und gleichzeitig die Koordinierung derjenigen Angelegenheiten übernimmt, die mit dem Bundesamt abgewickelt werden. Mit der Vereinbarung und der Kooperation mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die Kommunen eine gute Grundlage für einen gelingenden Start des neuen Freiwilligendienstes geschaffen worden.
Städte und Gemeinden im Mitgliedsbereich des Deutschen Städte- und Gemeindebundes haben die Möglichkeit, sich dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Zentralstelle zuzuordnen. Damit ist ein vielfältiges Leistungsangebot verbunden, das Bundesamt:
- berät und hilft bei der Anerkennung als Einsatzstelle und bei der Suche und Vermittlung von Freiwilligen
- ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Dienstes in den ihnen angeschlossenen Einsatzstellen
- erledigt alle anfallenden administrativen Aufgaben
- zahlt die Geld- und Sachbezüge für die Freiwilligen in Form der Kostenerstattung in Höhe des Bundeszuschusses
- übernimmt die inhaltliche Konzeption und praktische Durchführung der pädagogischen Begleitung
- betreibt kompetente Beratung vor Ort durch die Regionalbetreuer
Für die Aufgabenerledigung im BAFzA als Zentralstelle werden keine Kosten erhoben. Sowohl die Zuordnung als auch die Anerkennung einer Einsatzstelle sollte unbedingt unter Angabe der Spitzenverbandsnummer des DStGB SPIDE00012 erfolgen. Die notwendigen Vereinbarungen stehen unter „Formulare“ bereit.
Aufgrund unserer stetig älter werdenden Gesellschaft kommt dem freiwilligen Engagement eine immer größere Bedeutung zu. Die Städte und Gemeinden sollten daher die Möglichkeiten des Bundesfreiwilligendienstes durch aktives Werben in Zukunft nutzen, um ihr soziales Kapital zu stärken.
Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst sind zudem auf der Homepage unter www.bundesfreiwilligendienst.de abrufbar.
© DStGB, Berlin, 13.10.2011
Aktuelles
- DStGB fordert Aufstockung der Kontingente im Bundesfreiwilligendienst
- Mehr Bewerber als freie Plätze - Streit ums Geld für neue Stellen
- Kontingentierung des Bundesfreiwilligendienstes falsches Signal
- Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Kindergeld im BFD wird rückwirkend ausgezahlt
- Weg frei für die Auszahlung des Kindergeldes im Bundesfreiwilligendienst
- DStGB: 10.000 Bundesfreiwillige für Städte und Gemeinden
- DStGB startet Info-Kampagne Bundesfreiwilligendienst
- Start der bundesweiten Kampagne zum Bundesfreiwilligendienst
- Newsletter "Vom Zivildienst zum Bundesfreiwilligendienst"
Informationsmaterial
- Der Bundesfreiwilligendienst von A bis Z (Link)
- Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Freiwillige (Link)
- Finanzierungsbeispiel für die Kommunen
- Aktualisiertes Merkblatt über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes - Stand 02.01.2012 (PDF-Dokument)
- DStGB Infoblatt Bundesfreiwilligendienst (PDF-Dokument)
- Checkliste (PDF-Dokument)










