Schwerpunkte
Immissions- und Lärmschutz
Nachdem die jeweiligen Umsetzungsfristen für die Aufstellung von Lärmkarten und von Lärmaktionsplänen für Ballungsgebiete und Hauptverkehrswege abgelaufen sind, erwarten die betroffenen Bürger praktische Umsetzungsmaßnahmen mit einer spürbaren Reduzierung der Lärmbelastung. Da die kommunale Zuständigkeit für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen jedoch keine neuen Vollzugskompetenzen begründet, sind die Kommunen bei der Bekämpfung von Lärmimmissionen außerhalb ihres Einflussbereichs (Beispiel: Bundes- und Landesstraßen) auf die Kooperation der jeweils zuständigen Bundes- und Landesbehörden angewiesen.
Auch bei der Bekämpfung von Luftschadstoffen gemäß der Luftqualitätsrichtlinie entziehen sich maßgebliche Emmissionsquellen dem kommunalen Einfluss. Ein wichtiges Instrument, von dem immer mehr Kommunen zur Verbesserung der Luftqualität vor Ort Gebrauch machen, ist die Einrichtung einer Umweltzone zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen. Während bisher vor allem die Einhaltung der einschlägigen Feinstaubgrenzwerte den betroffenen Kommunen Probleme bereitete, rücken zunehmend auch die ab dem Jahr 2010 einzuhaltenden Grenzwerte für Stickoxide in den Fokus.
Unter den nebenstehenden Rubriken informiert der DStGB fortlaufend über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem kommunalen Aufgabenbereich „Immissionsschutz“.
Auch bei der Bekämpfung von Luftschadstoffen gemäß der Luftqualitätsrichtlinie entziehen sich maßgebliche Emmissionsquellen dem kommunalen Einfluss. Ein wichtiges Instrument, von dem immer mehr Kommunen zur Verbesserung der Luftqualität vor Ort Gebrauch machen, ist die Einrichtung einer Umweltzone zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen. Während bisher vor allem die Einhaltung der einschlägigen Feinstaubgrenzwerte den betroffenen Kommunen Probleme bereitete, rücken zunehmend auch die ab dem Jahr 2010 einzuhaltenden Grenzwerte für Stickoxide in den Fokus.
Unter den nebenstehenden Rubriken informiert der DStGB fortlaufend über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem kommunalen Aufgabenbereich „Immissionsschutz“.
© DStGB, Berlin, 07.06.2011
Lärmschutz
- DStGB fordert lärmschutzrechtliche Privilegierung für kommunale Einrichtungen
- Bundesregierung beschließt immissionsschutzrechtliche Privilegierung von Kinderlärm
- Kommunen werben für Kinderlärm
- Finanzierung der kommunalen Lärmminderungsplanung: Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage
- Privilegierung von Kinderlärm durch Änderung des BImSchG
- Revision der Umgebungslärmrichtlinie: UBA befragt Kommunen
Luftqualität
- BMU fördert die Filter-Nachrüstung für Dieselfahrzeuge
- Stellungnahme der Bundesvereinigung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie
- OVG Münster: Umweltzone in Köln ist rechtmäßig
- Luftqualität an Straßen
- Kommission mahnt fünf Mitgliedstaaten zur Einhaltung des EU-Rechts
- BMU veröffentlicht Info-Faltblatt zur Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern









