Schwerpunkte
Feinstaub
BMU: Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Diesel-Pkw durch Zuschuss
BMU: Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Diesel-Pkw durch Zuschuss
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit einem finanziellen Anreiz eine beschleunigte und zusätzliche Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelminderungssystemen in diesem Jahr zu erreichen. Damit soll ein Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubbelastung der Luft geleistet und gleichzeitig eine Stärkung der Nachfrage nach Partikelminderungssystemen erreicht werden.
Ausweislich der Förderrichtlinie des Bundes werden Diesel-Pkw gefördert, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden. Förderfähig ist die Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in Diesel-Pkw in der Zeit vom 01. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009. Die Höhe der Förderung beträgt 330 Euro (Festbetragszuschuss) und darf pro Fahrzeug nur einmal gezahlt werden. Alle weiteren Einzelheiten sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Angesichts der Kommunalrelevanz des Themas „Feinstaubbelastung“ haben sich die kommunalen Spitzenverbände entschlossen, die BMU-Aktion „Diesel nur mit Filter“ zu unterstützen
Weitergehende Informationen zur Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelminderungssystemen stehen im Internet beim BMU (www.bmu.de - Themenbereich Verkehr) sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) zur Verfügung. Das BAFA ist für die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms zuständig. Eine Hotline wurde unter der Telefonnummer 030 346465480 eingerichtet.
Die Koordination der Öffentlichkeitsarbeit im Themenfeld „Nachrüstung Partikelminderungssysteme für Diesel-Pkw“ erfolgt durch das BMU, IG I 6, Herrn Vallenthin, E-Mail: mark.vallenthin@bmu.bund.de, Tel.: 030 18305-2482.
(Dr. Simon Burger)
Ausweislich der Förderrichtlinie des Bundes werden Diesel-Pkw gefördert, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden. Förderfähig ist die Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in Diesel-Pkw in der Zeit vom 01. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009. Die Höhe der Förderung beträgt 330 Euro (Festbetragszuschuss) und darf pro Fahrzeug nur einmal gezahlt werden. Alle weiteren Einzelheiten sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Angesichts der Kommunalrelevanz des Themas „Feinstaubbelastung“ haben sich die kommunalen Spitzenverbände entschlossen, die BMU-Aktion „Diesel nur mit Filter“ zu unterstützen
Weitergehende Informationen zur Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelminderungssystemen stehen im Internet beim BMU (www.bmu.de - Themenbereich Verkehr) sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) zur Verfügung. Das BAFA ist für die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms zuständig. Eine Hotline wurde unter der Telefonnummer 030 346465480 eingerichtet.
Die Koordination der Öffentlichkeitsarbeit im Themenfeld „Nachrüstung Partikelminderungssysteme für Diesel-Pkw“ erfolgt durch das BMU, IG I 6, Herrn Vallenthin, E-Mail: mark.vallenthin@bmu.bund.de, Tel.: 030 18305-2482.
(Dr. Simon Burger)
© DStGB, Berlin, 20.08.2009
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