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Schwerpunkte

Kindertagesbetreuung als zentrale Zukunftsaufgabe

Der konsequente Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland ist eine zentrale Zukunftsfrage für unser Land. Den Weg in die Bildungsrepublik werden wir nur finden, wenn wir – wie andere europäische Länder – ausreichende Betreuungsplätze zur Verfügung stellen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung werden wir insbesondere gute ausgebildete junge Mütter im Berufsleben brauchen. In der gesellschaftlichen Wirklichkeit ist längst angekommen, dass die große Mehrheit der Mütter von morgen eine qualifizierte Kinderbetreuung schon vor dem dritten Lebensjahr wünscht. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur Bund, Länder und Kommunen gemeinsam schultern können.

Der Aufbau von Betreuungsplätzen bei den Kommunen geht zügig voran. Er stellt die Städte und Gemeinden jedoch gleichzeitig vor große Herausforderungen. Zurzeit liegt das Betreuungsangebot bei ca. 472.000 Plätzen. Dies entspricht einer bundesweiten Versorgungsquote von ca. 23 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2002 sind bis März 2010 zusätzlich über 280.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Das 2007 festgelegte Ausbauziel sieht vor, bis zum Jahre 2013 insgesamt 750.000 Plätze für Unterdreijährige zu schaffen. Dann wäre statistisch für 35 % aller Kinder ein Platz vorhanden. Allerdings berücksichtigt diese Zielmarke nicht die Erfüllung eines Rechtsanspruchs ab dem ersten Lebensjahr. Dessen Einführung stand bei der Verständigung der Anhebung der Versorgungsquote auf 35 Prozent nicht zur Debatte.

Zur Erreichung der 35 Prozent müssen bis 2013 noch rund 278.000 Plätze entstehen. Der jetzt verankerte Rechtsanspruch geht allerdings über die Quote von 35 Prozent hinaus und wird zusätzlich mindestens weitere 250. 000 Plätze erforderlich machen. Ob dies realisiert werden kann, ist fraglich. Die Wirkung eines Rechtsanspruches und auch der gestiegene gesellschaftliche Wunsch nach außerhäusiger Betreuung der Kinder sind bei Festlegung der Ausbauquote gänzlich unberücksichtigt geblieben. Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Plätzen deutlich höher sein wird, als die 35 Prozent und die ohnehin bestehenden personellen, finanziellen und praktischen Probleme des Ausbaus der Kleinkinderbetreuung verschärft.

Insbesondere die Finanzierung des Ausbaus ist nach wie vor nicht ausreichend gesichert. Der Bund beteiligt sich bis 2013 mit 4 Mrd. Euro. Davon entfallen 2,15 Mrd. Euro auf die Investitionskosten und 1,85 Mrd. Euro auf die Betriebskosten. Seinen Betriebskostenanteil leitet der Bund über eine höhere Mehrwertsteuerbeteiligung an die Länder weiter. Es zeigt sich bereits, dass die Länder diese zusätzlichen Mittel nicht oder nicht in vollem Umfang unverzüglich an die Kommunen weiterleiten. Außerdem sind bei Festlegung der 35-Prozent-Zielmarke Bund und Länder davon ausgegangen, dass zur Finanzierung 12 Mrd. Euro erforderlich sind. Schon dieser Betrag ist für das Ziel der 750.000 Plätze nicht ausreichend. Die Kommunen hatten einen Finanzierungsbedarf in Höhe von 18,6 Mrd. Euro berechnet. Nach neuesten Prognosen werden es sogar 19,6 Mrd. Euro sein. Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Finanzhilfen von Bund und Ländern unverzichtbar!

Hinzu kommt, dass ein gewünschtes Ausbauziel schwer realisierbar ist, weil die dafür nötigen Erzieherinnen und Erzieher auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden und auch keine ausreichenden Ausbildungskapazitäten bestehen. Es wird schon schwer genug sein, für die bisher vorgesehen weiteren 278.000 Plätze über 60.000 Vollzeitstellen zu gewinnen.

Folgende Maßnahmen sind notwendig:

1.    Ausbildungsoffensive für mehr Erzieherinnen und Tagesmütter
Dazu gehört neben der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen die Erhöhung des steuerlichen Anreizes für junge Menschen, eine Tätigkeit als Tagespflegeperson anzunehmen. Die Länder sind aufgefordert, mehr Ausbildungsplätze an Fachschulen für Erzieherinnen und Erziehern zu schaffen und frühpädagogische Studiengänge an Hochschulen weiter auf- oder auszubauen. Notwendig ist weiterhin, die Programme der Bundesagentur für Arbeit zur Umschulung von Erwerbslosen zum Erzieher aufzustocken und zu vereinfachen.

2.    Sicherstellung der Finanzierung
Bund und Länder müssen die Ausbaumittel deutlich aufstocken und den Realitäten anpassen.

3.    Zielüberprüfung Mitte 2011
In der Mitte der Legislaturperiode sollte eine solide Überprüfung stattfinden, welche Ausbauziele tatsächlich erreicht sind und wie sich die Situation bis 2013 darstellen wird.

4.    Einschränkung des Rechtsanspruches
Da sich schon jetzt abzeichnet, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen – bei allen Anstrengungen größer sein wird als das Angebot – muss de Rechtsanspruch eingeschränkt werden. Dass kann in zweierlei Weise geschehen. Zum Einen könnte man festlegen, dass jede Kommune zum Beispiel bis 2013 nur verpflichtet ist, die bisher vorgesehenen 35 Prozent der Plätze vorzuhalten, zum Anderen könnte man den Rechtsanspruch auf einen späteren Zeitpunkt hinausschieben, wenn tatsächlich ein ausreichendes Angebot geschaffen worden ist. Die Politik sollte hier ehrlich sein, ansonsten werden die Eltern enttäuscht sein und die Politikverdrossenheit weiter steigen.

(I/2 Ursula Krickl – 05.01.2011)

© DStGB, Berlin, 06.01.2011