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Schwerpunkte

Sicherheit und Kommunen

DStGB tritt für mehr Sicherheit in Kommunen ein. Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund ist die Sicherheit in den Städten und Gemeinden ein zentrales Thema.

Dabei geht es auf der einen Seite um die Sicherheit für die Einwohner vor Straftaten, auf der anderen Seite um den Schutz vor Bränden, Naturkatastrophen oder sonstigen Unglücken. Jeder kann Opfer krimineller Handlungen werden oder aus anderen Gründen auf Hilfe angewiesen sein: Bereits ein besonders hohes Schneeaufkommen oder eine Extremkälteperiode können ungeahnte Folgen haben. Oder erinnern wir uns an die verheerenden Sturm- und Flutkatastrophen der letzten Jahre.

Längst sind es nicht mehr nur die Menschen in sozialen Brennpunkten, die sich über "Sicherheit" Gedanken machen. Bilder von Katastrophen, Bedrohungen durch Terrorismus ebenso wie durch die Alltagskriminalität haben dazu beigetragen, dass dem Wert der Sicherheit im Bewusstsein aller Menschen ein immer höherer Stellenwert beigemessen wird. Entsprechend hoch sind die Erwartungen gegenüber sämtlichen staatlichen Ebenen, hierfür Sorge zu tragen. Der DStGB betont stets die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für verbesserte Sicherheitsstrukturen.

Die von den Kommunen getragenen Feuerwehren bilden ein zentrales Element im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland. Bundesweit gibt es 1.336.679 aktive Feuerwehrleute, davon arbeiteten 1.041.978 Aktive bei der freiwilligen Feuerwehr (= 77,95 %) und 27.371 Aktive bei der Berufsfeuerwehr (= 2,05 %). Der Anteil weiblicher Mitglieder beträgt 10,24 % bei den gesamten und 7,73 % bei den freiwilligen Feuerwehren. Bei den Jugendfeuerwehren beläuft er sich auf 23,40 %. Die gesamte Zahl der Einsätze belief sich im Jahr 2008 auf 3.813.377 (Feuerwehrjahrbuch  2010).

Unter AKTUELLES (siehe rechte Navigation) finden Sie Informationen und Positionspapiere getrennt nach den Bereichen „Feuerwehr und Katastrophenschutz“ und „Kriminal- und Alkoholprävention“. Unter GRUNDLAGEN finden Sie Leitfäden und Dokumentationen des DStGB sowie des Bundes in diesem Zusammenhang. Zu Fragen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus sei auf den gesonderten Schwerpunkt „Bekämpfung des Rechtsextremismus“ hingewiesen.


© DStGB, Berlin, 01.03.2011