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Empfehlungen zu Genehmigungsverfahren im ÖPNV - Handreichung der BAG ÖPNV
Empfehlungen zu Genehmigungsverfahren im ÖPNV - Handreichung der BAG ÖPNV
Das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) passt in Teilen nicht mehr zur neuen Systematik der EU Verordnung. Es bedarf daher dringend einer Novellierung. Unsicherheiten entstehen besonders hinsichtlich der Zuständigkeiten für die Sicherstellung von Nahverkehrsleistungen und deren Finanzierung, der Frage nach dem Charakter von Liniengenehmigungen oder der Frage nach dem Verfahren der Sicherstellung von Daseinsvorsorgeleistungen im ÖPNV. Diese Unsicherheiten werden nicht dadurch behoben, dass anstelle des nationalen Rechtes europäisches Verordnungsrecht direkt angewandt wird. Das nationale Recht beruht teilweise auch auf weggefallenen europäischen Rechtsgrundlagen.
Zu dem Thema der notwendigen Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes einerseits sowie der Frage, wie kommunale Aufgabenträger des ÖPNV mit der Situation umgehen können, dass direkt geltendes europäisches Recht nicht bruchlos mit nationalem Recht übereinstimmt, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs in der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BAG ÖPNV) Stellung genommen. Die BAG ÖPNV und die kommunalen Spitzenverbände haben eine Handreichung für kommunale Aufgabenträger erarbeitet, mit der für die Übergangszeit bis zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes eine möglichst rechtssichere Vergabe von Nahverkehrsleistungen unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben unter Nutzung der Regelung der EU-Nahverkehrsverordnung 1370/2007 ermöglicht werden soll.
Diese Handreichung (Anlage 1) besteht aus drei Teilen. Es ist das Hintergrundpapier der BAG ÖPNV (Anlage 2), mit dem detailliert eine Bewertung der Rechtsfolgen unterschiedlicher nationaler und europäischer Grundlagen des ÖPNV dargestellt wird. Der zweite Teil der Handreichung besteht aus „Leitlinien der BAG ÖPNV zur wettbewerblichen Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Artikel 5 Abs. 3 VO 1370/2007“ (Anlage 3), mit dem konkrete Hinweise für die Abwicklung der Organisation und Sicherstellung von Nahverkehrsleistungen gegeben werden. Der dritte Text enthält schließlich Muster für die in der Verordnung 1370/2007 vorgesehenen Vorabveröffentlichungen im Falle einer Direktvergabe von Linienbündeln bzw. der wettbewerblichen Vergabe von Linienbündeln (Anlage 4).
Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr des DStGB hat in seiner Sitzung vom Oktober 2009 einen Beschluss zur Novellierung des PBefG gefasst, der die neue Bundesregierung zu einer schnellen Novellierung auffordert (Anlage 5). Wir freuen uns, dass die Koalitionsfraktionen dies im Koalitionsvertrag zugesagt haben.
Die im Text erwähnten Anlagen stehen unten auf dieser Seite zum Download als PDF-Dokumente zur Verfügung.
Zu dem Thema der notwendigen Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes einerseits sowie der Frage, wie kommunale Aufgabenträger des ÖPNV mit der Situation umgehen können, dass direkt geltendes europäisches Recht nicht bruchlos mit nationalem Recht übereinstimmt, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs in der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BAG ÖPNV) Stellung genommen. Die BAG ÖPNV und die kommunalen Spitzenverbände haben eine Handreichung für kommunale Aufgabenträger erarbeitet, mit der für die Übergangszeit bis zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes eine möglichst rechtssichere Vergabe von Nahverkehrsleistungen unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben unter Nutzung der Regelung der EU-Nahverkehrsverordnung 1370/2007 ermöglicht werden soll.
Diese Handreichung (Anlage 1) besteht aus drei Teilen. Es ist das Hintergrundpapier der BAG ÖPNV (Anlage 2), mit dem detailliert eine Bewertung der Rechtsfolgen unterschiedlicher nationaler und europäischer Grundlagen des ÖPNV dargestellt wird. Der zweite Teil der Handreichung besteht aus „Leitlinien der BAG ÖPNV zur wettbewerblichen Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Artikel 5 Abs. 3 VO 1370/2007“ (Anlage 3), mit dem konkrete Hinweise für die Abwicklung der Organisation und Sicherstellung von Nahverkehrsleistungen gegeben werden. Der dritte Text enthält schließlich Muster für die in der Verordnung 1370/2007 vorgesehenen Vorabveröffentlichungen im Falle einer Direktvergabe von Linienbündeln bzw. der wettbewerblichen Vergabe von Linienbündeln (Anlage 4).
Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr des DStGB hat in seiner Sitzung vom Oktober 2009 einen Beschluss zur Novellierung des PBefG gefasst, der die neue Bundesregierung zu einer schnellen Novellierung auffordert (Anlage 5). Wir freuen uns, dass die Koalitionsfraktionen dies im Koalitionsvertrag zugesagt haben.
Die im Text erwähnten Anlagen stehen unten auf dieser Seite zum Download als PDF-Dokumente zur Verfügung.
Weitere Informationen:
- Handreichung der BAG ÖPNV zum Umgang mit der VO 1370/07 (PDF-Dokument)
- Hintergrundpapier der BAG ÖPNV: Bewertung der Rechtsfolgen einer fehlenden Anpassung des PBefG an die ÖPNV-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (PDF-Dokument)
- Leitlinien der BAG ÖPNV zur wettbewerblichen Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/07 (PDF-Dokument)
- Öffentliche Vorinformation nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/07 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (PDF-Dokument)
- Beschluss der 32. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zum "Personenbeförderungsgesetz - Harmonisierung von deutschem und europäischem Recht" (PDF-Dokument)
© DStGB, Berlin, 26.11.2010
Eisenbahn
- Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Schienenbonus
- Mitteilung der Kommission - Das vierte Eisenbahnpaket
- Vorschlag für eine Verordnung zur Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste
- Transeuropäische Verkehrsnetze – großes Engagement in Deutschland
- Positionspapier: Bahn in der Region (PDF-Dokument)
- Entschließung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Bahnprivatisierung
Straße und Straßenverkehrsrecht
- Neue Straßenverkehrsordnung ab dem 01. April 2013
- Deutscher Ingenieurpreis Straße und Verkehr
- Bericht der Daehre-Kommission bestätigt Unterfinanzierung der Straßen
- Stellungnahme - Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung
- Keine Notwendigkeit für bundesweites Tempo-30-Limit in den Städten und Gemeinden
- Faire Straßenfinanzierung statt teurer Flickschusterei
Weitere Informationen
- Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Nationalen Radverkehrsplan 2020
- Nationaler Radverkehrsplan 2020
- Leitlinien zur Bürgerbeteiligung bei Planungsvorhaben
- Befragungen in 51 Städten zum Thema „Kennzeichenliberalisierung“
- Bericht des BMVBS zur Reform der Wasser- und Schifffahrtverwaltung des Bundes
- Weißbuch Verkehr der EU-Kommission









