DOKUMENTATIONEN
1998 begann die Liberalisierung des Energiemarktes in Deutschland. Seitdem begleitet der DStGB diese Entwicklung nicht nur politisch, sondern auch mit Erläuterungen für die kommunale Praxis. Die jetzt vorliegende Dokumentation ist bereits die dritte, die sich dieser Frage widmet.
In einer Zeit, in der die Politik sich das Ziel auf die Fahnen schreibt, die Strompreise senken zu wollen, sind die Städte und Gemeinden ganz unterschiedlich betroffen. Die einen sind Kunden der Energieversorger und freuen sich über sinkende Preise, die anderen haben selbst Stadtwerke und kritisieren den Druck, den die Regulierungsbehörden auf die Höhe der Netznutzungsentgelte ausüben. In einer Frage aber decken sich die Interessenlagen beider Gruppen: Sie schließen Konzessionsverträge und brauchen die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe. Diese sind für viele Städte und Gemeinden eine bedeutende Einnahmeposition. Das Gesamtaufkommen belief sich in 2005 auf über 3,5 Milliarden Euro. Vor dem Hintergrund der nach wie vor dramatischen kommunalen Finanzlage können die Städte und Gemeinden auf diese Einnahmen nicht verzichten, die einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung unserer Infrastruktur darstellen. Das verdeutlicht, dass Konzessionsverträge auch finanzpolitisch von Bedeutung sind.
Inzwischen haben sich sowohl das Recht der Energiewirtschaft als auch das Konzessionsvertragsrecht grundlegend geändert. Im Sommer 2005 trat das neue Energiewirtschaftsgesetz 2005 in Kraft, gleichzeitig wurde die Konzessionsabgabenverordnung geändert. Mit dieser Dokumentation wollen wir die wichtigsten Änderungen des Energiewirtschaftsrechts aufzeigen, ihre Auswirkungen auf die Konzessionsverträge und die Konzessionsabgaben verdeutlichen und schließlich einen kurzen Ausblick auf die Perspektiven der Konzessionsabgaben geben.
Dr. Gerd Landsberg
Geschäftsführendes Präsidialmitglied
des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
| Aus dem Inhalt: | ||
| Vorwort | 2 | |
| 1. | Ziel der Dokumentation | 3 |
| 2. | Was hat sich im Energiewirtschaftsrecht 2005 geändert? | 3 |
| 2.1. | Die Initiative der EU | 3 |
| 2.2. | Politisches Ziel: Durch Wettbewerb zur Preissenkung | 3 |
| 2.3. | Der Netzzugang | 3 |
| 2.4. | Die Regulierungsbehörden | 3 |
| 2.5. | Entflechtung der Unternehmen | 4 |
| 3. | Auswirkungen der Änderungen auf Konzessionsverträge | 4 |
| 3.1. | Konzessionsvertrag und Wegenutzungsvertrag | 4 |
| 3.2. | Der Konzessionsvertrag | 5 |
| 3.2.1. | Parteien, Gegenstände und Inhalte | 5 |
| 3.2.2. | Laufzeit | 6 |
| 3.2.3. | Ende des Vertrages | 6 |
| 3.2.3.1. | Auslaufen des Vertrages | 6 |
| 3.2.3.2. | Vorzeitige Beendigung | 7 |
| 3.2.3.3. | Vorzeitige Verlängerung | 7 |
| 3.2.4. | Informationspflichten | 8 |
| 3.2.5. | Folgen eines Wechsels des Vertragspartners – Endschaftsregelungen | 9 |
| 3.2.6. | Transparenz vor Abschluss eines Konzessionsvertrages | 10 |
| 3.2.7. | Auswahlentscheidung der Gemeinde | 10 |
| 3.2.8. | Besondere Netze | |
| 3.2.8.1. | Objekt- und Arealnetze | 10 |
| 3.2.8.2. | Sonderproblem Flüssiggasnetze | 10 |
| 3.2.8.3. | Mehrere Konzessionsverträge in einer Gemeinde | 10 |
| 4. | Auswirkungen auf Konzessionsabgaben | 11 |
| 4.1. | Grundlagen der Konzessionsabgaben | 11 |
| 4.2. | Der Tarifkunde | 11 |
| 4.3. | Der Gemeinderabatt | 11 |
| 4.4. | Auswirkungen auf bestehende Verträge | 12 |
| 4.5. | Konzessionsabgaben bei besonderen Netzen | 13 |
| 5. | Zukünftige Entwicklung der Konzessionsabgabe | 13 |
Anlage 1 Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas | 14 | |
Anlage 2 Muster für eine Bekanntmachung im Sinne des § 46 Abs. 3 EnEG 2005 | 16 | |


