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DOKUMENTATIONEN

Nr. 90 - Vergaberecht 2009 - Novellierung, aktuelle Entwicklungen und Verfahrensablauf

Das Vergaberecht ist aktuell umfassend novelliert worden. Dies betrifft insbesondere die vom Bundesgesetzgeber verabschiedete Modernisierung des GWB-Vergaberechts und die vom Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses beschlossene Novellierung der VOB/A. Die Novellierung der VOL/A steht kurz vor dem Abschluss, während die Arbeiten zur Novellierung der VOF Ende März 2009 beginnen.

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In das neue Vergaberecht sind viele der zehn Kernforderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes übernommen worden. Dies betrifft eine stärkere Investitionsfreundlichkeit durch eine Beschränkung des Rechtsschutzes für Unternehmen. Auch die Stärkung des Mittelstandsschutzes ist zu begrüßen. Die nicht erfolgte Ausdehnung des EU-Primärrechtsschutzes für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte entspricht ebenfalls einer Kernforderung des DStGB. Zu diesen Forderungen gehört auch die erfolgte Neuregelung über die Kostentragung für Antragsteller bei einer Rücknahme ihres Nachprüfungsantrags. Nicht gefolgt ist der Gesetzgeber der Forderung aller drei kommunaler Spitzenverbände nach einer umfassenden Freistellung der interkommunalen Kooperationen vom Vergaberecht. Jedoch hat der Bundesrat in seiner Entschließung vom 13. Februar 2009 die Bundesregierung aufgefordert, die weiter bestehenden Rechtsunsicherheiten auf der Ebene des EU-Vergaberechts zu beseitigen und bei der nächsten GWB-Novelle die Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Kooperationen ausdrücklich aufzunehmen. In der neuen VOB/A sind die Vorschläge des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nach einem Wegfall der stringenten Formalisierung aufgegriffen worden. So werden zukünftig nicht automatisch Angebote ausgeschlossen, bei denen eine vom Auftraggeber abverlangte Erklärung oder ein Nachweis nicht mit dem Angebot eingereicht wurde. Weiter führt zukünftig das Fehlen einzelner und unwesentlicher Positionspreise nicht zwingend zum Ausschluss eines Angebots, wenn dieses Fehlen im konkreten Fall nicht wettbewerbsrelevant ist. Zwar sind einige Neuerungen in der VOB/A, wie zum Beispiel die nicht mehr gegebene Möglichkeit für die Auftraggeber, Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung bis zu einer Summe von 250 000 Euro zu verlangen, aus kommunaler Sicht nachteilig. Dennoch sieht das Gesamtfazit der Novellierung im GWB- und im VOB/A-Bereich positiv aus. Dies gilt gerade für die Kommunen, die mit etwa 60 Prozent aller vergebenen Aufträge die größten öffentlichen Auftraggeber sind. Die vorliegende Dokumentation stellt zunächst die Novellierungen des Vergaberechts dar. Sie geht im Weiteren auf aktuelle Entwicklungen ein und endet schließlich mit einem Überblick über das Verfahren zur Vergabe kommunaler Aufträge.

 

Inhaltsverzeichnis

 

Vorwort des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

4
Vorwort der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V.

5
A.Novellierung des Vergaberechts
I.Bedeutung der kommunalen Auftragsvergabe6
II.Aufbau des neuen Vergaberechts 6
 1.GWB-Novelle7
  (1)Beschränkung des Rechtsschutzes7
  (2)Neuregelung der Informations- und Wartepflicht und der Unwirksamkeit der De-facto-Vergabe8
  (3)Stärkung des Mittelstandsschutzes9
  (4)Zulassung zusätzlicher Anforderungen an die Auftragsausführung 9
  (5)Eignungsnachweise durch Präqualifikationssysteme 10
  (6)Begrenzung des Vergaberechts bei kommunalen Immobiliengeschäften10
  (7)Zulassung elektronischer Auktionen und dynamischer elektronischer Verfahren 11
  (8)Kostenregelung für ANtragsteller bei Rücknahme ihres Nachprüfungsantrags 11
  (9)Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberechtspflicht

11
 2.Novellierung der VOB/A 12
  (1)Beibehaltung des "Schubladenprinzips" 12
  (2)Reduzierung der Paragrafen12
  (3)Orientierung am chronologischen Verfahrensablauf 12
  (4)Geänderte Untergliederung12
  (5)Wertgrenzen für Beschränkte und Freihändige Vergaben12
  (6)Exkurs: Durchführung beschleunigter Vergaben im Rahmen des Konjunkturpaketes II 12
  (7)Weitere Änderungen durch die neue VOB/A

13
 3.Neufassung der VOL/A


14
B.Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht
I.Anwendung des Vergaberechts 15
II.Notwendige Abgrenzung von VOB, VOL und VOF 16
III.Von der VOB erfasste Leistungen 16
 1.Der Bauleistungsbegriff des § 1 VOB/A 16
 2.Der erweiterte EU-Bauleistungs- und Baukonzessionsbegriff 16
 3.Ausschreibungspflicht kommunaler Immobiliengeschäfte16
  (1)Die Rechtsprechung dees Oberlandesgerichts Düsseldorf 16
  (2)EU-Kommission: Keine Ausschreibungspflicht ohne Bauverpflichtung 17
  (3)EuGH-Vorlage durch das OLG Düsseldorf 17
  (4)Rat: Freiwillig auch weiterhin Vergaberecht anwenden 17
  (5)Richtige Vergabeart: Verhandlungsverfahren oder Wettbewerblicher Dialog 18
  (6)Ausschreibungsfreie Sachverhalte 18
IV.Von der VOL erfasste Leistungen 18
V.Von der VOF erfasste Leistungen 18
VI.Gemischte Leistungen: Anwendung der Schwerpunkte 19
VII.Auftraggeber i. S. d. Vergaberechts 19
 1.Auftraggeber bei Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte 19
 2.Auftraggeber bei Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte 19
VIII.Berechnung der EU-Schwellenwerte 20
 1.Schwellenwertberechnung bei Bauvergaben20
 2.Schwellenwertberechnung bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 20
IX.Keine Ausschreibungspflicht bei In-House-Vergaben 20
 1.Vergaberechtsfreiheit bei In-House-Geschäften 20
 2.Vergaberechtsfreiheit bei privater Minderheitsbeteiligung 21
  (1)Hintergrund21
  (2)Ausschreibungspflicht bei privater Minderheitsbeteiligung 21
  (3)Klarstellung21
X.Vergaberecht und interkommunlae Zusammenarbeit 21
 1.Generelle Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Kooperationen EU-rechtswidrig 21
 2.Bestätigung durch die nationale Rechtsprechung 22
 3.Vergaberechtsfreiheit institutioneller Zusammenschlüsse


22
C.Das Verfahren zur Vergabe kommunaler Aufträge
I.Grundleitlinien des Vergabeverfahrens 23
 1.Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung 23
 2.Mittelstandsförderung: Grundsatz der losweisen Vergabe 23
II.Vorbereitung des Vergabeverfahrens  
 1.Ausschreibungsreife23
 2.Zusammenstellung der Vergabeunterlagen 24
 3.Beachtung des Vorrangs der Öffentlichen Ausschreibung 24
 4.Leistungsbeschreibung27
 5.Eignungskriterien28
III.Durchführung des Vergabeverfahrens 28
 1.Bekanntmachung28
 2.Abgabe der Angebote28
 3.Eröffnungstermin und Öffnungstermin29
 4.Prüfung der Angebote29
 5.Wertung der Angebote29
  (1)Ausschluss von Angeboten 30
  (2)Eignungsprüfung (§ 16 Abs. 2 VOB/A-neu) 32
  (3)Angebotsausschluss wegen unangemessener Preise (§ 16 Abs. 6 Nr. 1 und 2 VOB/A-neu)32
  (4)Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots (§ 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A-neu) 32
 6.Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote 32
 7.Zuschlag33
 8.Aufhebung der Ausschreibung 33
 9.Informationspflicht33
 10.Dokumentation33
IV.Schadenersatz


34
D.Fazit34