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DOKUMENTATIONEN

Nr. 91 - Alkoholprävention in den Städten und Gemeinden

Für den DStGB haben präventive und restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Angesichts schwerwiegender gesundheitlicher Probleme, die die „Alltagsdroge“ Alkohol verursacht, und angesichts der Tatsache, dass bereits 20 Prozent der Jugendlichen im Alter von 12 bis 25 Jahren regelmäßig Alkohol trinken, sind alle Ebenen gefordert, mit den Vielfalt der im Rechtstaat zur Verfügung stehenden Maßnahmen den schlimmsten Folgen dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Aber auch die Eltern sind gefordert. Auch sie müssen ihren elterlichen Aufsichtspflichten nachkommen. Eltern haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten!

Der DStGB hat sich unter anderem im Rahmen eines Nationalen Aktionsprogramms für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs eingesetzt und gefordert, dass auch in bisher umstrittenen Bereichen ein größeres Spektrum an Maßnahmen in Betracht gezogen wird. So fordert der DStGB zum Beispiel eine Rechtsgrundlage im Jugendschutzgesetz für so genannte „Testkäufe“, Verkaufsverbote an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten nach 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens und – soweit noch nicht vorhanden – landesrechtliche Ermächtigungsgrundlagen, um Alkoholverbote auf bestimmten öffentlichen Plätzen zu erlassen.

Um Kenntnisse zu „best practices“ im Bereich der kommunalen Suchtprävention zu verstärken, beteiligt sich der DStGB an dem kommunalen Wettbewerb „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort“ und kooperiert mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung unter anderem bei der hier vorliegenden Dokumentation „Alkoholprävention in den Städten und Gemeinden“. Viele Städte und Gemeinden sind in diesem Bereich bereits seit langem aktiv. Wie phantasievoll und konsequent sie dabei vorgehen, zeigen wir in dieser Dokumentation anhand von sehr gelungenen Beispielen aus großen wie kleinen Kommunen auf, die uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden.

Für die gute Zusammenarbeit im Interesse der Alkoholprävention und der effektiven Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs danke ich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Sabine Bätzing, MdB, und Ihrem Redaktionsteam unter Leitung von Herrn Dr. Holzer.

 

 

Inhaltsverzeichnis

Vorwort von Dr. Gerd Landsberg

4
Vorwort Sabine Bätzing, MdB,
Drogenbeauftragte der Bundesregierung

5
I.Dimension des Themas
 Betroffener Personenkreis, Gesundheitsgefährdung,
finanzielle Auswirkungen


6
II.Handlungsalternativen der unterschiedlichen Akteure 
 1.Nationales Aktionsprogramm der Bundesregierung
zur Alkoholprävention

7
 2.Experten-Hearing zum "Nationalen Aktionsplan Alkohol"7
 3.Förderung der Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure

7
III.Handlungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden 
 Hinweis auf den vierten bundesweiten kommunalen Wettbewerb "Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort"

8
 1.Präventive Maßnahmen8
  Beispiel Stadt Münster:
Kampagne "VOLL ist OUT" mit gezielter Elternarbeit
9
  Beispiel Stadt Ingelheim – das Vier-Säulen-Konzept "Green Room"10
  Beispiel Landkreis Borken:
Kampagne "Vollrausch – ohne mich"
10
  Beispiel Gemeinde Strullendorf:
Kampagne basiert auf Leitbild
12
  Beispiel Kreisstadt Korbach:
Säulen "Vorbeugung", "Information" und "Kontrolle"
12
  Beispiel Stadt Haren (Ems):
Lehren "nein sagen" zu können
13
  Beispiel Gemeinde Dettenhausen:
Gesundheitsförderung und Suchtvorbeugung
14
  Beispiel Stadt Freiberg am Neckar:
KOVE-Projekt "PUR LEBEN"
14
  Beispiel Stadt Lohne:
Prävention anlässlich lokaler Events
15
  Beispiel Gemeinde Bötzingen:
"Runder Tisch der Jugend"
16
  Beispiel Kreis Regensburg:
Alkoholprävention in einer ländlichen Region
17
  Beispiel Lörrach:
Alkoholprävention mit Unterstützung durch das Bundesprogramm "HaLT – Hart am LimiT"
18
  Beispiel Herzogtum Lauenburg:
Jugendschutz-Aktionsteams
20
  Beispiel Gemeinde Kiefersfelden:
Synergieeffekte im Netzwerk
21
  Beispiel Steglitz-Zehlendorf:
Prävention von Alkoholmissbrauch Schwangerer
22
  Aktuelles Urteil: Beschränkung des Alkoholverkaufs an Tankstellen außerhalb der üblichen Ladenöffnungszeiten
rechtmäßig
23
  "Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellen-Branche"23
 2.Restriktive Maßnahmen 
  Konsequente Anwendung des Jugendschutzrechts24
  Verfügungen aufgrund des Gaststättengesetzes24
  Gerichtsentscheidungen in diesem Zusammengang25
  Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
- Beispiel einer Allgemeinverfügung: Konstanz
- Beispiel München MVG: Alkoholverbot im ÖPNV
27
28
  Konsequente Durchsetzung geltenden Rechts – Testkäufe
- Testkäufe in Hildesheim (Niedersachsen)
- Testkäufe in Langenau (Baden-Württemberg)
28
29
  Beispiel für gezieltes Einwirken auf Beteiligte: Aktion KafKA – Kein Alkohol für Kinder (Neukölln)29
  Kommunale Werbebeschränkungen für Alkohol in Friedrichshain-Kreuzberg

29
IV.DStGB-Forderungen an den Gesetzgeber 
 Forderungen eines Nationalen Aktionsprogramms zur Alkoholprävention30
 Klärung bei Ermächtigungen zum Erlass von Alkoholverbotszonen30
 Nachtverkaufsverbote30
 Klarstellung der Ermächtigungen zum Einsatz jugendlicher "Testkäufer"31