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SCHWERPUNKTE

Aktuelle Informationen zur EU-Städtepartnerschaftsförderung

Die Beratungsstelle »Europa für Bürgerinnen und Bürger« informiert über folgende aktuelle Entwicklungen zur EU-Städtepartnerschaftsförderung:

Neue Antragsfristen für EU-Städtepartnerschaftsfördermittel aus dem Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger«

Für Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften (Aktion 1, Maßnahme 1.1) wird es im Jahr 2010 nur noch drei statt vier Antragsfristen geben:

Phase 1: Antragsfrist 01.02.2010
für Begegnungen im Zeitraum zwischen dem 01.06.2010 und dem 28.02.2011,

Phase 2: Antragsfrist 01.06.2010
für Begegnungen im Zeitraum zwischen dem 01.09.2010 und dem 30.06.2011,

Phase 3: Antragsfrist 01.09.2010
für Begegnungen im Zeitraum zwischen dem 01.01.2011 und dem 30.09.2011.

Neues Antragsformular für Aktion 1, Maßnahme 1.1

Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) der Europäischen Kommission wird in den nächsten Wochen ein neues Antragsformular zur Beantragung von Zuschüssen im Rahmen von Aktion 1, Maßnahme 1.1 (Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften) auf ihrer Internetseite einstellen. Zur Vorbereitung des Antrags kann das derzeit zur Verfügung stehende Online-Formular der letzten Antragsphase verwendet werden. Sobald das neue elektronische Formular verfügbar ist, müssen die Eintragungen jedoch in dieses übertragen werden.

Einreichfrist für Aktion 2, Maßnahme 3 am 15.02.2010

Anträge auf Bezuschussung von Projekten von Vereinen und Verbänden (Aktion 2, Maßnahme 3), die zwischen dem 01.08. und dem 31.12.2010 beginnen, müssen bis zum 15.02.2010 bei der Exekutivagentur Audiovisuelles, Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel eingereicht werden. Ab Januar 2010 wird ein elektronisches Formular zur Verfügung stehen, welches online an die EACEA übermittelt werden muss. Zur Vorbereitung des Antrags hat die EACEA auf ihrer Internetseite ein vorläufiges Formular eingestellt. Die Eintragungen müssen jedoch im Januar in das endgültige Formular übertragen werden.

Auswahlergebnisse für Aktion 1, Maßnahme 1.1 veröffentlicht

Die Exekutivagentur Audiovisuelles, Bildung und Kultur (EACEA) hat auf ihrer Internetseite die Liste der Projekte veröffentlicht, die im Rahmen von Aktion 1, Maßnahme 1.1 (Bürgerbegegnungen) für eine Förderung ausgewählt wurden (Antragsfrist 30.09.2009). Alle Antragsteller, die an diesem Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen teilgenommen haben, werden von der EACEA schriftlich informiert.

Auswahlergebnisse für Aktion 1, Maßnahme 1.6 veröffentlicht

Die Exekutivagentur Audiovisuelles, Bildung und Kultur (EACEA) hat auf ihrer Internetseite die Liste der Projekte veröffentlicht, die im Rahmen von Aktion 1, Maßnahme 1.6 (Innovative Maßnahmen) für eine Förderung ausgewählt wurden (Antragsfrist 30.09.2009). Alle Antragsteller, die an diesem Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen teilgenommen haben, werden von der EACEA schriftlich informiert.


Schwerpunktthemen für das Jahr 2010

Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) hat auf ihrer Internetseite die Schwerpunktthemen des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« für das Jahr 2010 veröffentlicht. Projekte, für die ein Zuschuss im Rahmen des Programms beantragt wird, sollten sich mit mindestens einem dieser Themen befassen. Dazu gehören u.a. das sechzigjährige Jubiläum der Schuman-Erklärung, das europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 sowie die aktuelle Wirtschaftskrise und ihre Auswirkungen auf die europäische Bevölkerung.

DG Kommunikation übernimmt Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger«

Im Zuge der Neubesetzung der Europäischen Kommission, die alle fünf Jahre innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlamentes erfolgt, wurden den 27 designierten EU-Kommissaren nun die politischen Arbeitsbereiche zugeteilt, für die sie verantwortlich sein werden. Einige der Ressorts wurden neu geschaffen, u.a. der Bereich Justiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft, der in die Zuständigkeit der Luxemburgerin und Vizepräsidentin der Kommission Viviane Reding fällt und von der Generaldirektion Justiz sowie der Generaldirektion Kommunikation verwaltet wird. Das EU-Förderprogramm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« wird vor diesem Hintergrund nun zu der Generaldirektion Kommunikation (GD COM) umziehen. Da die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) weiterhin für die Verwaltung des Programms zuständig ist, wird der Umzug voraussichtlich wenig Auswirkung auf das Antragsverfahren haben.

Neue Fassung des Programmleitfadens Anfang 2010

Aufgrund einiger grundlegender Veränderungen, wie z.B. die Reduzierung von vier auf drei Antragsfristen im Rahmen von Aktion 1, Maßnahme 1.1 sowie das im September 2009 eingeführte Online-Antragsverfahren, wird die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) Anfang nächsten Jahres eine neue Fassung des Programmleitfadens veröffentlichen. Der neue Leitfaden wird dann auf der Internetseite der EACEA zum Herunterladen bereitstehen.

Informationen und Beratung zur EU-Städtepartnerschaftsförderung sind unentgeltlich erhältlich bei der:

Kontaktstelle Deutschland
»Europa für Bürgerinnen und Bürger«
bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V.
Weberstraße 59a, D-53113 Bonn,
Tel.: 0228/201 67-21
E-Mail: info@kontaktstelle-efbb.de,
Internet: www.kontaktstelle-efbb.de

Die Kontaktstelle Deutschland »Europa für Bürgerinnen und Bürger«bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. (Kontaktstelle EfBB) wird gefördert durch die Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission aus dem Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Kooperationspartner ist das Projekt »BBE für Europa«.