SCHWERPUNKTE
Der DStGB engagiert sich seit langem für die Verbesserung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Nationale „Integrationsgipfel“ und der „Nationale Integrationsplan“ ermöglichen hierzu einen Dialog zwischen verschiedenen Gruppen von Akteuren des Integrationsprozesses. Der DStGB hat sich aktiv hieran beteiligt.
Im November 2008 fand eine Zwischenbilanzkonferenz statt, bei der der Stand der Umsetzung der Selbstverpflichtungen im Zusammenhang mit dem „Nationalen Integrationsplan“ diskutiert wurde. Der DStGB kann auf eine Reihe von Aktivitäten verweisen, zu denen sich die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände in ihrem eigenen Beitrag zum „Nationalen Integrationsplan“ verpflichtet hatte.
Der DStGB setzt sich in den Beratungsgremien der Bundesregierung für Belange der Kommunen ein. So ist das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, im Beirat für Spätaussiedlerfragen bei der Bundesregierung tätig, nachdem er sich zuvor im ebenfalls von der Bundesregierung einberufenen „Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration“ und davor noch in der sog. Süssmuth-Kommission für kommunale Interessen an guter Integrationspolitik eingesetzt hatte. Der DStGB weist stets darauf hin, dass Kommunen seit langem den Integrationsprozess fördern, lange bevor der Bund sich des Themas angenommen hat. Dabei bringt der DStGB eine Nuance in die Diskussion ein, die im Eifer der großen Kampagnen häufig zu kurz kommt: „Die Städte und Gemeinden stehen für eine Integrationspolitik, die fördert und fordert und auf der Basis eines klaren Bekenntnisses zu unserer Verfassung und Werteordnung durch die Zuwanderer die Integration als Chance für unsere Gesellschaft begreift“ so der damalige DStGB-Präsident, Bürgermeister Roland Schäfer, anlässlich des zweiten Integrationsgipfels am 12. Juli 2007 im Bundeskanzleramt. Von daher ist Integration nicht nur eine Aufgabe der Aufnahmegesellschaft. Auch die Migranten müssen sich aktiv einbringen.
Der Grundsatz des „Forderns“ gilt für den DStGB aber auch im Austausch mit der Politik. So hat der DStGB gegen die Mittelkürzungen beim bundesfinanzierten Integrationskurskonzept protestiert - letztlich mit Erfolg: Ende 2007 wurde eine spürbare Verbesserung bei den Integrationskursen in die Integrationskursverordnung eingefügt. Zur Finanzierung wurden die Haushaltsmittel im Bundeshaushalt um 14 Mio. Euro auf 155 Mio. € aufgestockt. Der DStGB hatte in der „Bewertungskommission“ sowie im Zuge der Arbeitsgruppen zum „Nationalen Integrationsplan“ hierzu Vorschläge unterbreitet; ein Einsatz, der sich nun gelohnt hat: insbesondere den Regionen im ländlichen Raum kommen die beschlossen Verbesserungen bei den Fahrtkosten für die Kursteilnehmer zugute.
In der „Deutschen Islamkonferenz“ ist der DStGB durch seinen Präsidenten vertreten. Der DStGB fordert einerseits die Aufrechterhaltung dieses Dialoges, andererseits aber auch, dass hierbei im Ergebnis nicht wichtige Eckpfeiler unserer Rechtskultur ausgeklammert werden: für die Integration und für ein friedliches Zusammenleben unverzichtbar ist die Anerkennung der Menschenrechte und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, an deren Schutzbereich alle in Deutschland lebenden Menschen – selbstverständlich auch diejenigen mit Migrationshintergrund – gleichermaßen teilhaben sollen.
