SCHWERPUNKTE
Am 27. September 2006 fand mit der ersten Sitzung des Plenums die Eröffnungsveranstaltung zur Deutschen Islamkonferenz statt. Die Konferenz ist als langfristiger Verhandlungs- und Kommunikationsprozess zwischen dem deutschen Staat und Vertretern der in Deutschland lebenden Muslime angelegt, der zwei bis drei Jahre dauern soll.
An der Konferenz nehmen als ständige Mitglieder 15 Muslime und 15 Vertreter der Bundes- und der Länderregierungen sowie der kommunalen Spitzenverbände teil. Den Vorsitz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Als Ergebnis des Gesprächsprozesses wird ein breit angelegter Konsens über die Einhaltung gesellschafts- und religionspolitischer Grundsätze angestrebt.
Einrichtung der Islamkonferenz
Im Vorfeld der Islamkonferenz gab es Bedenken der muslimischen Verbände hinsichtlich der Teilnahme säkularer und islamkritischer Muslime, die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in die Versammlung berufen wurden. Der Streit ist bis heute nicht beigelegt, hat sich vielmehr durch die Bildung der neuen Dachorganisation "Koordinierungsrat der Muslime" (KRM) verschärft. So war auch die zweite Plenarsitzung von der Auseinandersetzung geprägt, wer für die Muslime in Deutschland sprechen darf und wer nicht. Dieses "Recht" mahnt der Koordinierungsrat für sich an.
Fest steht, dass der Koordinierungsrat nicht das vielfältige muslimische Leben in Deutschland abbilden kann. Daher bewährt sich auch weiterhin die Entscheidung, nichtorganisierte Mitglieder aus dem muslimischen Kulturkreis als Teilnehmer der Deutschen Islamkonferenz zu benennen. Soweit gerügt wird, dass keine konservative Muslima in das Plenum berufen wurde, muss den Kritikern entgegengehalten werden, dass es den Verbänden selbst überlassen bleibt, eine entsprechende Vertreterin zu entsenden.
Muslime in Deutschland
In Deutschland leben rund 3,5 Millionen Muslime. 2,5 Millionen gehören der Richtung der Sunniten an, rund 800.000 sind Aleviten und 200.000 sind Schiiten. Rund 1,8 Millionen Muslime sind Türken und rund eine Million Eingebürgerte, die überwiegend aus der Türkei stammen.
Anfang April 2007 haben die führenden islamischen Verbände in Deutschland die Gründung eines gemeinsamen Dachverbandes bekannt gegeben. Beteiligt sind die türkisch-islamische Union (DITIB), der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), der Islamrat für die BRD und der Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ). Ende März 2007 wurde eine gemeinsame Geschäftsordnung unterzeichnet, die unter anderem vorsieht, dass der Vorsitz des KRM alle sechs Monate wechselt. Die Mitgliedsverbände arbeiten auch künftig eigenständig. Einzelne Moscheegemeinden oder Zusammenschlüsse von Moscheegemeinden können Mitglied in der KRM werden.
Die KRM versteht sich als Ansprechpartner für die Politik und weist darauf hin, dass mit der Gründung einer Aufforderung der Bundesregierung zur Schaffung einer übergreifenden Struktur der muslimischen Verbände nachgekommen worden sei. Die Organisation Milli Görus, die lange Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, weil sie eine islamisch geprägte Gesellschaftsordnung anstrebt, ist nicht unmittelbares Mitglied, allerdings Mitglied des Islamrates. Der Koordinierungsrat vertritt rund 300.000 Muslime.
Muslime sind in Deutschland zu einem festen Bestandteil der Gesellschaft geworden. Das Zusammenleben ist nicht konfliktfrei, was zum einen daran liegt, dass es der deutschen Gesellschaft bisher immer noch nicht gelungen ist, eine erfolgreiche Integration anzubieten aber auch zu fordern, zum anderen aber auch an einer islamischen Minderheit, die scheinbar nicht bereit ist, die deutsche Rechts- und Werteordnung anzuerkennen.
In dieses Bild passt, dass nach einer aktuellen Umfrage des Forsa-Instituts 36 Prozent der Bundesbürger die in Deutschland lebenden Muslime als Gefahr für die hiesige Kultur betrachten, 23 Prozent sehen in den Muslimen teils eine Bereicherung, teils eine Gefahr. Dies zeigt, wie wichtig der mit der Islamkonferenz begonnene Dialog ist, vor allem, wenn man bedenkt, dass nach wie vor erhebliche Konfliktpotenziale im Zusammenleben bestehen, angefangen von der Diskussion um Moscheebauten, über die Probleme in den Schulen, wenn muslimische Schülerinnen vom Schwimmunterricht abgemeldet werden oder nicht an Klassenfahrten teilnehmen dürfen, bis hin zur Stellung der Frau in der Familie.
Zwischenergebnisse
Zwischen den Plenumssitzungen tagen vier Arbeitsgruppen zu den Themen "Deutsche Gesellschaftsordnung und Wertekonsens", "Religionsfragen im deutschen Verfassungsverständnis", "Wirtschaft und Medien als Brücke" sowie "Sicherheit und Islamismus". Die Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppen blieben in der zweiten Plenumsitzung nicht unumstritten, im Gegenteil. In den Arbeitssitzungen wurden die unterschiedlichen Vorstellungen der Teilnehmer sehr deutlich. Wenn die einen unter grundgesetzlich geschützten Rechten das Recht der Eltern verstehen, Mädchen vom Schwimmunterricht abzumelden oder nicht an Klassenfahrten teilnehmen zu lassen, versteht die deutsche staatliche Seite vollkommen zu Recht darunter genau umgekehrt das Recht der Schülerinnen auf Schwimmunterricht und Klassenfahrt.
So kann es nicht verwundern, wenn seitens des Koordinierungsrates insbesondere Schlussfolgerungen zum Wertekonsens nicht akzeptabel erschienen. So sollte es dort unter anderem heißen: "Deutschland versteht sich als europäisch gewachsene Kulturnation und ist ein freiheitlich verfasster demokratischer Rechtsstaat. Ein gedeihliches, friedliches und respektvolles Zusammenleben aller Menschen – gleich welchen Glaubens – in unserem Land setzt die Integration aller Menschen in diese Gesellschaftsordnung voraus. Die in ihr zum Ausdruck kommenden Rechte und Pflichten der Einzelnen wie auch ihrer Zusammenschlüsse sind verbindlich für jeden, der in Deutschland lebt oder leben will.
Integration verlangt einerseits von in Deutschland lebenden Muslimen die aktive Bereitschaft zu Erwerb und Gebrauch der deutschen Sprache, sowie zur vollständigen Beachtung der deutschen Rechts- und Werteordnung. Andererseits ist die Mehrheitsgesellschaft gefordert, in Deutschland lebende Muslime als gleichberechtigten Teil der deutschen Gesellschaft anzuerkennen und zu respektieren." Die Aleviten sind mit dieser Erklärung einverstanden, ebenso die säkularen Muslime.
Immerhin bestand Einigkeit, dass die religionsverfassungsrechtliche Bestimmung des Grundgesetzes zur kollektiven Religionsausübung grundsätzlich auch auf die religiösen Verhältnisse des Islam anwendbar sind, sie jedoch einen gewissen Organisationsgrad voraussetzen. Welcher Rechtsform religiöse Gemeinschaften bedürfen, ist im konkreten Einzelfall von den jeweils zuständigen staatlichen Stellen in den Ländern zu prüfen. Gemeinsam angestrebtes Ziel bleibt die Einführung islamischen Religionsunterrichts in den öffentlichen Schulen der Länder in deutscher Sprache, durch in Deutschland ausgebildete Lehrkräfte und unter deutscher Schulaufsicht auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz.
Fazit
Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ins Leben gerufene Islamkonferenz ist ein wichtiger Schritt für ein vorurteilsloses Zusammenleben mit Muslimen in Deutschland. Ziel muss es sein, dem, wie es die Bundestagsabgeordnete Lale Akgün formuliert hat, "Otto-Normal-Muslim", der bislang keine Lobby hat, ein diskriminierungsfreies Leben als gläubiger Muslim in seiner Moschee zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass dies auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung geschieht. Die kulturelle Vielfalt in den Städten und Gemeinden findet nämlich ihre Grenzen, wenn Persönlichkeitsrechte und gesellschaftliche Perspektiven gerade junger Menschen durch die jeweilige Kultur oder Religion geschmälert werden. Bedenklich ist in diesem Zusammenhang auch der zunehmende Antisemitismus unter muslimischen Jugendlichen.
Vereinbarungen zwischen Muslimen und den Vertretern der staat-lichen Ebenen in Deutschland können den Prozess des Zusammenlebens fördern. Sie können aber auch deutlich aufzeigen, wer verlässlicher Ansprechpartner vor Ort ist. Deshalb darf es auch im Interesse der Mehrzahl der Muslime nicht zu faulen Kompromissen kommen. Die Grundwerte der Verfassung sind Maßstab und Messlatte und stehen nicht zur Disposition oder in der freien Beliebigkeit. Anderenfalls wird es keine Integration und kein friedliches Zusammenleben geben. Deshalb dürfen auch keine Vereinbarungen getroffen werden, in denen zum Beispiel lediglich der Kernbereich der Menschenrechte anerkannt wird. Menschenrechte gelten uneingeschränkt, und dazu zählt ein Verbot der Zwangsverheiratung ebenso wie die Anerkennung von Frauenrechten. Dies sollte dann auch ein klares Signal an die Rechtsprechung sein. Urteile, in denen ein "Züchtigungsrecht" des Mannes als religiös verbriefte Rechtfertigung toleriert wird, dürfen sich nicht wiederholen.
von Uwe Lübking


