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SCHWERPUNKTE

DStGB kritisiert EU-Pläne zu neuen EU-Asylrichtlinien

Derzeit werden EU-Kommissionsentwürfe für neue EU-Asylrichtlinien diskutiert und im Falle der Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern sogar sehr kontrovers: Hiernach würden die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, bei der Gewährung finanzieller Unterstützung für Asylbewerber den Umfang der den eigenen Staatsangehörigen gewährten Sozialhilfe zu berücksichtigen. Somit wären dann Änderungen gegenüber dem geltenden Asylbewerberleistungsrecht unabwendbar; ggf. müsste sogar ein Angleich der Asylbewerberleistungen an die Sozialhilfe vorgenommen werden. Zudem sind Erleichterungen zum Zugang zum Arbeitsmarkt nach sechsmonatiger Aufenthaltsdauer vorgesehen. Der DStGB hat bereits deutlich gemacht, dass er eine Gleichsetzung von Asylbewerbern und Sozialhilfeempfängern strikt ablehnt. Dies würde zusätzliche Anreize für die Einreise aus wirtschaftlichen Motiven schaffen und die Sozialhilfekosten um jährlich mehr als eine halbe Milliarde Euro erhöhen. Der DStGB vertritt in diesem Bereich eine Position, die Bund und Länder in gleichgerichteter Form ebenfalls vertreten, so dass von einer gemeinsamen „deutschen Position“ auszugehen ist, die wirkungsvoll gegenüber den europäischen Organisationen vertreten werden kann.

Im Einzelnen heißt es in dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (Neufassung)“ KOM(2008) 815 endg.; Ratsdok. 16913/08 in Artikel 17 (Allgemeine Bestimmungen zu materiellen Leistungen im Rahmen der Aufnahmebedingungen und zur medizinischen Gesundheitsversorgung) :

„…5. Bei der Berechnung des Betrags der Asylbewerbern zu gewährenden Unterstützung stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Gesamtbetrag, auf den sich die Asylbewerbern im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen belaufen, dem Betrag der Sozialhilfe entspricht, der eigenen Staatsangehörigen gewährt wird, die eine solche Unterstützung beantragt haben. Etwaige diesbezügliche Unterschiede sind zu begründen….“

Bisher erhalten Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die um etwa ein Drittel niedriger liegen als die zusammengelegte Sozial- und Arbeitslosenhilfe in Deutschland. Die meisten Länder sind dazu übergegangen, diese Mittel nicht mehr als Sachleistungen, sondern als pauschalierte Geldleistungen auszuzahlen. Sollte durch EU-Recht eine Angleichung der Leistungen für Asylbewerber an die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII bzw. an die SGB II-Leistungen unabwendbar sein, wären jährliche Mehraufwendungen in Höhe von einer halben Milliarde Euro schnell überschritten, denn diese Kosten würden nicht nur um den Betrag steigen, der zwischen den hiesigen Sozialhilfesätzen und den bisherigen Leistungen für Asylbewerber liegt. Vielmehr hätten Asylbewerber dann voraussichtlich auch Anspruch auf die gleichen Krankenversicherungsleistungen und angemessenen Wohnraum wie Sozialhilfe- und SGB-II-Empfänger, also auf eigene Wohnungen. Bisher erhalten Asylbewerber in der Regel nur eine medizinische Grundversorgung und wohnen in Gemeinschaftsunterkünften.

Zu der Erleichterung beim Zugang zum Arbeitsmarkt nach sechsmonatiger Aufenthaltsdauer wird ebenfalls kritisiert, dass die EU hiermit über die Ziele der europäischen Politik hinausschießt. Abgesehen davon, dass nach deutscher Position der nationale Gesetzgeber und nicht die EU Arbeitsmarktfragen im Detail zu regeln hat, liefe der EU-Vorschlag darauf hinaus, dass Asylbewerber sogar einen besseren Arbeitsmarktzugang bekämen als Angehörige der östlichen EU-Mitgliedsstaaten, deren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt noch beschränkt ist.

Schließlich steht die geplante Modifizierung der Dublin-II-Verordnung in der Kritik. Dieses 1999 geschlossene Abkommen besagt, dass jeweils der Staat ein Asylverfahren ausführt, in dem der Bewerber zuerst europäischen Boden betreten hat. Antragsteller, denen in Deutschland nachgewiesen werden kann, dass sie in z.B. in Italien oder Malta eingereist sind, werden dorthin zurückgeschickt. Zusammen mit dem „Asylkompromiss“, der Grundgesetzänderung von 1992, wonach Deutschland Asylbewerber in sichere Drittstaaten zurückschicken darf, hat die Dublin-Verordnung dafür gesorgt, dass die Asylbewerberzahlen in Deutschland in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen sind. Laut EU-Vorschlägen soll diese Regelung aber künftig phasenweise ausgesetzt werden und somit auf eine Rückführung von Asylbewerbern in besonders belastete Staaten wie derzeit Italien oder Malta verzichtet werden können. Hierbei möchte die EU-Kommission die entsprechende Entscheidung darüber selbst treffen. Dies wäre mit dem bisherigen Asylkompromiss nicht mehr in Einklang zu bringen und liefe dem erklärten Ziel entgegen, „sekundäre Wanderungsbewegungen“ zwischen den Mitgliedsstaaten in Grenzen zu halten. Zusammen mit der - nun geplanten - deutlichen Anhebung der materiellen Leistungen entstünde jedoch für Asylsuchende ein doppelter Anreiz zur Einreise nach Deutschland. Man spricht bereits von einer „Sogwirkung“, die von der Neuregelung ausgehen würde: Je höher die Sozialleistungen in einem Mitgliedsstaat, umso attraktiver wird er für die Asylbewerber innerhalb der EU.

Mit den EU-Vorschlägen bezweckt die EU eine neue „Harmonisierungsstufe“ in der europäischen Asylpolitik und knüpft damit an frühere Schritte der Vereinheitlichung in diesem Bereich an. Seit Jahren gibt es grundsätzlich Konsens im Europäischen Rat über das strategische Ziel, dass Einwanderung besser gelenkt und die Lasten der Asylpolitik besser verteilt werden sollen. 1999 forderten die Staats- und Regierungschefs auf einem Gipfel in Tampere erstmals ein gemeinsames europäisches Asylsystem, 2004 legten sie im „Haager Programm“ grundlegende Standards fest und regelten, welche Staaten für welche Asylbewerber zuständig sein sollten. Für Herbst 2009 ist geplant, in Stockholm einen nächsten „Fünfjahresplan“ für die Asylpolitik zu verabschieden.

Hierfür wurde neben den novellierten EU-Asylrichtlinien die Gründung eines unabhängigen EU-Büros vorgeschlagen, das die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung ihrer Asylpolitiken unterstützen soll. Hierzu hat der Bundesrat am 3.04.2009 eine ablehnende Stellungnahme abgegeben (Bundesrats-Drs 192/09 Beschluss). Zwar hält auch der Bundesrat eine intensivere Zusammenarbeit der Länder für erforderlich, um eine einheitliche Anwendung europäischer Asylregeln zu erreichen. Ähnlich wie andere EU Agenturen führe jedoch auch die vorgeschlagene Einrichtung in erster Linie zu unnötiger und kostenintensiver Bürokratie. Damit stünde sie auch im Widerspruch zur Lissabon-Strategie. Stattdessen solle die Kommission ihre bereits angekündigte Kosten-Nutzen-Analyse zur Nutzung bestehender Strukturen vorlegen. Für den Fall, dass sich die Einrichtung des Büros nicht verhindern lässt, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die neue Agentur nicht in die Asylpraxis der Länder eingreift und nationale Verantwortlichkeiten aushöhlt.