SCHWERPUNKTE
Die Bekämpfung von Luftschadstoffen und der Lärmschutz bilden einen Schwerpunkt der zahlreichen kommunalen Aufgaben im Bereich des Immissionsschutzes. Dabei standen in den letzten Jahren die administrative Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und der Luftqualitätsrichtlinie der EU im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung.
Nachdem die jeweiligen Umsetzungsfristen für die Aufstellung von Lärmkarten und von Lärmaktionsplänen für Ballungsgebiete und Hauptverkehrswege abgelaufen sind, erwarten die betroffenen Bürger praktische Umsetzungsmaßnahmen mit einer spürbaren Reduzierung der Lärmbelastung. Da die kommunale Zuständigkeit für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen jedoch keine neuen Vollzugskompetenzen begründet, sind die Kommunen bei der Bekämpfung von Lärmimmissionen außerhalb ihres Einflussbereichs (Beispiel: Bundes- und Landesstraßen) auf die Kooperation der jeweils zuständigen Bundes- und Landesbehörden angewiesen.
Auch bei der Bekämpfung von Luftschadstoffen gemäß der Luftqualitätsrichtlinie entziehen sich maßgebliche Emmissionsquellen dem kommunalen Einfluss. Ein wichtiges Instrument, von dem immer mehr Kommunen zur Verbesserung der Luftqualität vor Ort Gebrauch machen, ist die Einrichtung einer Umweltzone zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen. Während bisher vor allem die Einhaltung der einschlägigen Feinstaubgrenzwerte den betroffenen Kommunen Probleme bereitete, rücken zunehmend auch die ab dem Jahr 2010 einzuhaltenden Grenzwerte für Stickoxide in den Fokus.
Unter den nebenstehenden Rubriken informiert der DStGB fortlaufend über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem kommunalen Aufgabenbereich „Immissionsschutz“.
