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SCHWERPUNKTE

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie muss bis Ende 2009 in Deutschland umgesetzt sein. Das setzt eine Reihe weitreichender Entscheidungen in den Ländern voraus. Sie müssen entscheiden, wer "Einheitlicher Ansprechpartner" für in- und ausländische Unternehmen für alle Behördenkontakte sein soll.

Die Schaffung entsprechender Verwaltungsverfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz wird ebenso vorbereitet, wie die Entwicklung von allgemeinen Informationsportalen. Der Bund und die Länder müssen sicherstellen, dass die geltenden Gesetze nicht den Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie widersprechen. Auch die kommunalen Satzungen dürfen keine Regelungen enthalten, die in unzulässiger Weise diskriminierend wirken. Berichte über die Erfolgte Prüfung des nationalen Normenbestandes (Normenscreening) sind an die EU zu liefern.

Diese und mehr Fragen werden zurzeit in den Ländern diskutiert und entschieden. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat deshalb ein Papier erstellt, welches die Bedeutung der Dienstleistungsrichtlinie und den Sachstand der Diskussion nochmals darstellt. Wir wollen damit die kommunale Positionierung der Diskussion in den Ländern unterstützen. Die Anlagen, auf die im Text hingewiesen wird, stellen weitere ergänzende Informationen zur Verfügung.

(Berlin, 21.07.2008)