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SCHWERPUNKTE

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 09. November 2009 eine Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums (BMF) für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen und damit die im Koalitionsvertrag vorgesehenen steuerpolitischen Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf soll in einem beschleunigten Verfahren verabschiedet werden, damit die Maßnahmen zum 01. Januar 2010 in Kraft treten können.

Mit dem Gesetz zur Wachstumsbeschleunigung sind steuerliche Entlastungen für Bürger und Unternehmen in erheblichem Umfang verbunden. Das Gesetz soll Familien mit Kindern um 4,6 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung) entlasten. Für Unternehmen sollen Steuerregelungen, die sich nach Ansicht der Koalition in der Krise als besonders wachstumshemmend erwiesen haben, entschärft werden.
Insgesamt beträgt das Entlastungsvolumen für Bürger und Unternehmen 8,5 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung).