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PRESSEMELDUNGEN

GEWERBESTEUER
Rasche Lösung für Kommunalfinanzen angestrebt

Angesichts der dramatischen Finanzlage in Städten und Gemeinden wollen Bund, Länder und Kommunalverbände sich zügig über eine Neuordnung der Gemeindefinanzen verständigen. Die am Donnerstag gestartete „Gemeindefinanzkommission“ will bis zum Herbst ein Ergebnis vorlegen. Umstritten ist die Zukunft der Gewerbesteuer.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte unterdessen am Donnerstag einen Beschluss, wonach die Gewerbesteuerpflicht verfassungsgemäß ist. Städte und Gemeinden können den Hebesatz folglich nicht eigenmächtig auf Null zurückfahren und sich für Unternehmen damit zum Steuerparadies machen. Die zwei klagenden Gemeinden aus Brandenburg wollten die Möglichkeit haben, niedrigere Hebesätze bestimmen zu können oder gar keine Gewerbesteuer zu erheben (Az.: 2 BvR 2185/04 und 2189/04 - Beschluss vom 27. Januar 2010).

Die neue Kommission, auf die sich Union und FDP im Koalitionsvertrag verständigt hatten, soll die Abschaffung der Gewerbesteuer prüfen. Dabei geht es darum, die wichtigste eigene kommunale Einnahmequelle der Kommunen ohne finanzielle Einbußen für Städte und Gemeinden zu ersetzen. Im Gespräch ist ein höherer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer und ein kommunaler Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz. Die Kommission soll zudem Ausgaben-Entlastungen und Auswirkungen der EU- Rechtsetzung prüfen.

„Die Situation ist jetzt schlecht“, sagte Finanzstaatssekretär Hans Bernhard Beus nach der Auftaktsitzung in Berlin. Es müsse sich zügig etwas ändern. Auch kommunale Spitzenverbände pochen auf rasche Ergebnisse. „Wir müssen eine schnelle Lösung finden“, sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Christian Schramm. Möglicherweise könne stufenweise vorgegangen werden.

Es ist nicht der erste Anlauf für eine Reform. Die Kommunen lehnen eine Abschaffung der Gewerbesteuer bisher ab. Die Städte und Gemeinden sind von den Auswirkungen der Finanzkrise besonders stark betroffen. Die Einnahmen brechen weg bei gleichzeitig steigenden Sozialausgaben und neuen Aufgaben wie dem Ausbau der Kinderbetreuung. Hinzu kommen Milliarden-Einbußen durch Steuersenkungen.

Die Gewerbesteuer ist sehr konjunkturanfällig und schwankt stark. Das Aufkommen der Gewerbesteuer einschließlich der Stadtstaaten sank 2009 im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich von 41 Milliarden auf 33,6 Milliarden Euro. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder gingen die Netto-Einnahmen der Kommunen in den Flächenländern (ohne Stadtstaaten) um 17,7 Prozent auf 25,8 Milliarden Euro zurück. 2010 wird ein weiteres Minus um 4,4 Prozent erwartet.

Schramm lehnte die Abschaffung der Gewerbesteuer ab, räumte aber ein: „Allerdings muss man sicherlich (...) darüber nachdenken, ob bei der veränderten Einnahmesituation bei der Gewerbesteuer andere Dinge notwendig sind.“ Dies betreffe Hebesatzrechte oder mehr Finanzautonomie.

Aus Sicht der Karlsruher Richter verletzt der seit 2004 geltende gesetzliche Mindesthebesatz von 200 Prozent nicht die Finanzautonomie der Kommunen. Ihnen bleibe genügend Gestaltungsspielraum. Der Gesetzesgeber habe verhindern wollen, dass sich einzelne Gemeinden durch den Verzicht auf die Steuern „übermäßige Standortvorteile“ verschafften, so die Karlsruher Richter. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprach von einer „klugen Entscheidung“.

© DStGB, Berlin, dpa-Meldung, 05.03.2010