Klimaschutzgesetz des Bundes

Ziele konkretisiert, Umsetzungsschritte offen

Die Bundesregierung hat die Klimaziele für Deutschland nachgeschärft. Damit soll insbesondere den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichturteils Rechnung getragen werden. Die Zielsetzung, dass Deutschland 2045 klimaneutral sein soll, ist richtig. Ursprünglich war geplant, die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Der Ansatz, die einzelnen Sektoren „Industrie, Gebäude, Abfall, Verkehr und Landwirtschaft“ in den Blick zu nehmen und feste Obergrenzen zu formulieren, ist nachvollziehbar und ehrgeizig. Aus kommunaler Sicht ist aber insbesondere noch zu unklar, wie die konkreten Umsetzungsschritte durchgesetzt und finanziert werden sollen. So sind die Städte und Gemeinden mit ihren tausenden von Gebäuden gefordert, hier entsprechende energetische Sanierungen zum Beispiel durch Solardächer, vorzunehmen. Die Kommune haben aber schon jetzt insgesamt einen Investitionsrückstand von 149 Mrd. Euro; allein bei den öffentlichen Verwaltungsgebäuden sind es 16,4 Mrd. Euro. Gleichzeitig brechen unsere Steuereinnahmen ein und bisher gibt es bedauerlicherweise keine Zeichen aus der Bundespolitik, wie im Jahre 2020, einen zweiten kommunalen Rettungsschirm zu schaffen, um die fortdauernden Verluste bei der Gewerbe- und der Einkommenssteuer gemeinsam mit den Ländern auszugleichen. Auch die Wirtschaft, die jetzt einen gewaltigen Transformationsprozess vor sich hat, kennt die konkreten Umsetzungsschritte nicht. Wir wissen alle, Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Es ist eine im Wahlkampf verbreitete Illusion, man könne den Klimaschutz entscheidend voranbringen, gleichzeitig aber die  Menschen weniger belasten, oder ihre Situation sogar verbessern. Unklar bleibt insbesondere auch, wie man zum Beispiel den Widerstand in der Bevölkerung, gegen neue und größere Windenergieanlagen, zusätzliche Bahnstrecken zur Förderung der Verkehrswende eigentliche überwinden will. Es darf nicht der Grundsatz gelten, am Freitag demonstriert die Jugend für mehr Klimaschutz und am Samstag demonstrieren die Eltern gegen die neue Windkraftanlage, nach dem Motto „not in my backyard“.

Die finanzielle Beteiligung der Kommunen, an der Wertschöpfung beim Bau neuer Windenergieanlagen ist zwar ein erster, aber nur ein kleiner Ansatz. Wir brauchen dringend ein „Klimaschutzbeschleunigungsgesetz“. Dazu gehören schnellere, digitale Planungsvorhaben, der Verzicht auf die naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung, wenn eine Maßnahme dem Klimaschutz dient, und wirksame Präklusionsvorschriften, damit nicht mit immer neuen Verfahren die Umsetzung über Jahre verzögert wird.

Dazu gehört auch, eine Entbürokratisierung der viel zu komplizierten Förderprogramme und die Konzentration auf die zentralen Handlungsfelder.

Andererseits ist die massive öffentliche Kritik, an den neuen Gesetzesschritten völlig übertrieben. Alle notwenigen Maßnahmen müssen den sozialen Gegebenheiten, dem Wirtschaftsstandort Deutschland, aber auch der notwendigen Akzeptanz in der Bevölkerung Rechnung tragen. Entscheidend ist auch, dass zu wenig gewichtet wird, dass die Klimaziele insgesamt nur erreicht werden können, wenn sich möglichst viele Staaten gemeinsam auf den Weg machen. Deutschland hat sicher eine Vorbildfunktion als große Industrienation, wird aber das Weltklima niemals alleine retten können. Es bleibt zu hoffen, dass in der nächsten Legislaturperiode die Umsetzung und die sachliche Diskussion im Vordergrund stehen. Die Kommunen sind sich ihrer Schlüsselfunktion beim Klimaschutz, das gilt insbesondere für den Gebäudebereich und die Verkehrswende, aber auch die Bereitstellung entsprechender Flächen für alternative Energien, bewusst.

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