DWA-Studie

Kommunale Kläranlagen übertreffen EU-Vorgaben

Im Fokus der Kommunalabwasserrichtlinie stehen besonders Nährstoffe wie Phosphor und Stickstoffe, um eine Eutrophierung der Gewässer und von Nord- sowie Ostsee zu verhindern. Bundesweit wurden 93,1 Prozent des Gesamtphosphors in den Kläranlagen aus dem Abwasser entfernt und in den Klärschlamm eingebaut. Die Vorgabe der Kommunalabwasserrichtlinie liegt bei 80 Prozent und wurde damit deutlich überschritten. Gleiches gilt für die Gesamtstickstoffe, die zu 83,2 Prozent eliminiert wurden. Auch die Abbauleistung beim Parameter Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB), Maß für die Summe aller im Wasser vorhanden und unter bestimmten Bedingungen oxidierbaren Stoffe, liegt mit 95,6 Prozent deutlich über den Vorgaben der Richtlinie.

Trotz der konstant hohen Reinigungsleistung konnten die Betreiber den Energieverbrauch der Anlagen senken. Kläranlagen zählen zu den größten kommunalen Stromverbrauchern. Der Gesamtstromverbrauch der Kläranlagen konnte seit 2011 von 34 kWh pro Einwohner und Jahr auf 31,2 kWh gesenkt werden. Hochgerechnet auf die Gesamtheit der Kläranlagen bedeutet dies eine Reduzierung des Stromverbrauchs der Kläranlagen von rund 4000 GW/h im Jahr 2011 auf etwa 3600 GW/h 2020. Zeitgleich haben die an der Umfrage beteiligten Kläranlagenbetreiber im Jahr 2020 insgesamt 1.118 GW Eigenstrom erzeugen können. Damit hat die Eigenstromversorgung bezogen auf den Elektrizitätsverbrauch dieser Anlagen mittlerweile einen Anteil von 36 Prozent erreicht.

Den vollständigen Leistungsnachweis findet sich unter untenstehendem Link.

Erweiterte Herstellerverantwortung für das Wasserrecht anstreben

Die Wasserver- und Abwasserentsorgung sind Kernleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge. Es ist daher wichtig, die kommunale Ebene hinsichtlich ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben weiter zu stärken. Hierzu zählt u. a. die Erweiterung der Planungskapazitäten in den Kommunen durch eine verbesserte Personalausstattung sowie auch die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit.

Weiterhin ist sicherzustellen, dass der Gewässerschutz – gerade mit Blick auf die Trinkwasserversorgung – auch in Zukunft eine zentrale vorrangige Rolle einnimmt. Es ist Sorge zu tragen, dass dem Vorsorge- und insbesondere dem Verursacherprinzip im Rahmen des Gewässerschutzes eine klare Bedeutung beigemessen wird. Einträge von Nitrat, Mikroplastik oder auch Arzneimitteln in die Gewässer bzw. in das Abwasser müssen möglichst an der Quelle vermieden werden. In diesem Zusammenhang muss in Deutschland und auch auf europäischer Ebene eine erweiterte Herstellerverantwortung für das Wasserrecht angestrebt und damit in der Wirkungskette früher angesetzt werden.

Auch die Konsumenten müssen weiter für wasserschädliche Produkte sensibilisiert werden, um Nachfrage und Angebot aufzulösen. Schon im Rahmen der Bewertung und Zulassung von Stoffen sollten mögliche negative Auswirkungen auf die Gewässer zukünftig verstärkt berücksichtigt werden. Gegebenenfalls sind auch Verbote auszusprechen.

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