Bundesrat

Anpassungen bei der Co2-Kostenverteilung

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 zu den Plänen der Regierung zur CO2-Kostenverteilung im vermieteten Gebäudebereich Stellung genommen (BR-Drs. 246/22). 

Der Gesetzes-Entwurf sieht vor, den aus dem Kohlendioxidpreis herrührenden Anreiz zu klimaschonendem Brennstoffverbrauch entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes zu verteilen. Die Aufteilung der Kosten nach einem Stufenmodell soll Mieter zu Energieeinsparungen und Vermieter zu energetischen Sanierungen anreizen. Dazu sollen die Kosten entsprechend den Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten von Vermieter- und Mieterseite abgestuft getragen werden.

Dem ursprünglichen Regierungsentwurf stimmen die Länder insofern nicht zu, sondern schlagen wesentliche Änderungen vor: 

  • So fordern sie insbesondere, zur Ermittlung der Kohlendioxidkosten einen Bedarfsausweis heranzuziehen, der dem jeweiligen Gebäude eine bestimmte energetische Qualität zuweist und nicht, wie im Entwurf vorgesehen, die Einstufung aufgrund des tatsächlich abgerechneten Verbrauches vorzunehmen. Dies werde zu einer besseren Steuerungswirkung und einer faireren Kostenverteilung führen. Bei Fehlen eines entsprechenden Bedarfsausweises, solle automatisch der höchste spezifische Kohlendioxidausstoß zugewiesen werden. 
  • Auch müsse es Mieter/innen möglich sein ihren Erstattungsanspruchs zwölf und nicht nur sechs Monate geltend zu machen. 

Die Bundesregierung und der Bundesrat müssen sich nunmehr erneut mit der Stellungnahme und dem Gesetzesentwurf befassen. Im Anschluss daran wird über das Gesetz noch einmal abschließend beraten.

Die Anpassungswünsche des Bundesrates sind sehr begrüßenswert und greifen insbesondere die Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in diesem Bereich treffend auf. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Entwurf zur Aufteilung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe bei der Versorgung/Lieferung mit Wärme oder Warmwasser zwischen Mietern und Vermietern ist als ein grundsätzlich sachgerechter Ansatz zu bewerten.

Im Gebäudebereich wird seit 2021 in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Bislang lag diese Verpflichtung nahezu vollständig auf Seiten der Mieter. Die vorgeschlagene Aufteilung schafft wichtige Anreize für verbrauchsbewusstes Heizverhalten und mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich. Dem bisherigen Entwurf fehlte es jedoch an einer fundierten Wirkungsabschätzung; so insbesondere im Hinblick auf die verbrauchsbasierte Bemessungsgrundlage im Vergleich zu einer energieeffizienzbasierten Grundlage.

Wirkungsvolle Anreize für mehr Energieeffizienz sind insbesondere vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Energieversorgungsknappheit von höchster Priorität. Insbesondere der Gebäudebereich ist hier von zentraler Bedeutung. In Deutschland entfallen rund 35 % des Energieverbrauchs und etwa 30 % der Treibhausgase auf den Gebäudebereich. Besonders der kommunale Gebäudebestand birgt hier große Potenziale und ebenso drängenden Handlungsbedarf. Städte und Gemeinden tragen für die Versorgung von ca. 180.000 Gebäuden (Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Sporthallen etc.) sowie über 2 Millionen kommunale Wohnungen Sorge. Für deren Strom- und Wärmeversorgung wenden sie jährlich mindestens 5 Mrd. Euro auf. Aufgrund der Ukraine-Krise und der damit verbundenen Knappheit an Öl und Gas sind hier deutliche Steigerungen zu erwarten. Mehr Energieeffizienz im kommunalen Bereich trägt somit nicht nur zur CO2-Minderung bei, sondern eröffnet den Kommunen enorme Einsparpotenziale. Hinzu kommt die Vorbildfunktion für Bürgerinnen und Bürger.

Dies muss durch eine strukturell und deutlich gestärkte Förderung von Sanierungsmaßnahmen durch Bund und Länder flankiert werden. Umso wichtiger ist, dass diese nach ihrer kurzfristigen Einstellung nunmehr sowohl die Sanierung von Bestandsgebäuden als auch für Neubauten zeitnah fortgeführt wird. Hierbei ist besonders die angekündigte Neuaufstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von großem Interesse.

Weitere Informationen:

 

lrxBw

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