Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens Hartz-IV

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens zur Hartz-IV-Reform. „Es ist gut, dass jetzt zügig weiterverhandelt wird. Wir sehen eine große Chance für einen schnellen Kompromiss und für eine deutliche Entlastung der Kommunen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.

Die Politik hat damit ein wichtiges Signal an die über 6,5 Millionen Leistungsbezieher, die auf den höheren Regelsatz warten und an die ca. 2,5 Millionen Kinder, die sich auf das Teilhabepaket eingestellt haben, gesendet.

Landsberg forderte, das Angebot aus dem Vermittlungsausschuss, dass der Bund die Grundsicherung im Alter übernimmt, jetzt umzusetzen. Die Grundsicherung im Alter (zurzeit 3,9 Millionen Euro pro Jahr) sei keine kommunale Aufgabe und führe zu immer größeren Belastungen der Städte und Gemeinden.

„Die notwendige Entlastung dürfe aber nicht sachfremd mit der Kostenerstattung des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket verknüpft werden“, erläuterte Landsberg. Die Kommunen seien bereit, das Bildungs- und Teilhabepaket umzusetzen. Dazu seien sie besser geeignet als die Jobcenter, deren Hauptaufgabe darin bestehe, Erwerbslose in Arbeit zu bringen. „Wir erwarten allerdings eine vollständige, dauerhafte und direkte Kostenerstattung einschließlich der Verwaltungskosten durch den Bund. Gegebenenfalls könne die Erstattung auch pauschal erfolgen“, führte Landsberg aus. Wichtig sei allerdings, eine Revisionsklausel vorzusehen, um auf steigende Kosten gegebenenfalls reagieren zu können. Die Städte und Gemeinden könnten zusätzliche Aufgaben nur übernehmen, wenn diese voll finanziert seien.

Auch eine Verrechnung mit den Kosten der Unterkunft hält der DStGB für wenig geeignet. Es ist ein Gebot der politischen Transparenz klar zu trennen und neue Aufgaben auch mit neuen zusätzlichen Finanzmitteln auszustatten.

„Wir drängen jetzt auf eine schnelle Lösung, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird und die Kommunen entlastet. Die Kompromissfindung sollte nicht mit einer Vielzahl neuer anderer politischer Fragen verbunden werden“, sagte Landsberg abschließend.

(DStGB, Pressemitteilung Nr. 02/2010)

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