Fahrverbote

Diesel-Verdrängung löst Luftqualitätsproblem nicht

Die Bundesregierung muss dringend – wie geplant – das Bundesemissionsschutzgesetz ergänzen, wonach ein Fahrverbot in der Regel nicht verhängt wird, wenn die Grenzüberschreitung nicht mehr als 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel beträgt. Damit blieben bis zu 50 Städte von Fahrverboten verschont. Auch Bonn gehört dazu. Die Behauptung, mit einer solchen Neuregelung würden die Grenzwerte verschoben, ist unzutreffend. Die Fahrverbote gehen ohnehin in die falsche Richtung. Es geht immer nur um einzelne Straßenabschnitte, die von den Betroffenen dann umfahren werden können. Damit verlagert sich das Problem nur an eine andere Stelle. Wir sollten aufhören, uns schwerpunktmäßig mit der Organisation von Stillstand zu beschäftigen, sondern uns auf moderne, umweltfreundliche Mobilität konzentrieren. Die Verkehrswende erreichen wir nicht im Gerichtssaal, sondern nur durch nachhaltige Maßnahmen vor Ort.

City-Maut und blaue Plaketten sind letztlich nichts anders als Bürokratiemonster und Fahrverbote durch die Hintertür. Um niedrigere Sickoxid-Werte zu erreichen, wäre es sinnvoll die geplanten Maßnahmen durch schnellere und unbürokratische Verfahren zu beschleunigen. So sollte überlegt werden, ob nicht auch die jetzt notwendige europaweite Ausschreibung – zum Beispiel für die Beschaffung von Dieselbussen – nicht wenigstens vorübergehend erleichtert und beschleunigt werden kann. Zudem müssen die vom Bund bereitgestellten Fördermittel noch schneller und unkomplizierter an die Kommunen fließen. Insbesondere müssen auch die Städte Fördermittel erhalten, die schon frühzeitig vor dem Beschluss Maßnahmen eingeleitet haben, wie etwa die Nachrüstung von Dieselbussen.

(Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)

Weitere Informationen:

(Foto: © Thomas Reimer - stock.adobe.com)

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