Familiennachzug

Faktenpapier des DStGB: Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter im Ländervergleich

Doch wie verhalten sich andere Staaten im europäischen und internationalen Vergleich zu der Frage des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter?

Die Rechtslage in ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU sowie Drittstaaten weichen im deutlich voneinander ab. Während subsidiär Schutzberechtigte in Griechenland keinen Familiennachzug beantragen dürfen, lassen etwa Schweden, Dänemark oder Österreich dies nur unter einschränkenden Bedingungen zu. Etwas großzügiger sind dagegen etwa Belgien, Spanien oder Frankreich.

Ein aktuelles Faktenpapier des DStGB stellt die Rechtslage in ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU sowie Drittstaaten dar. Das Papier ist unten abrufbar.

Faktenpapier

(Foto: © Jonathan Stutz - Fotolia.com)

lDWv

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.