Kommunalfinanzen

Grundsteuer sichern! Nachhaltige Investitionsoffensive starten!

„Der Gesetzgeber ist aufgefordert die Grundsteuer endlich auf eine neue gerechte, rechtssichere und nachvollziehbare Grundlage zu stellen“, so der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling (Neuburg a.d. Donau) und die gastgebende Senatorin Heike Bansemer. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die bisherige Form der Grundsteuererhebung verfassungswidrig ist und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende des Jahres 2019 für die Erarbeitung einer neuen gesetzlichen Grundlage gesetzt. Auf dem Spiel stehen 14 Milliarden Euro, das ist mehr als den Städten und Gemeinden jährlich für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zur Verfügung steht.

Die Kommunalfinanzen haben sich in der Summe in den letzten Jahren erfreulicherweise positiv entwickelt, zugleich haben allerdings auch die Unterschiede zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen zugenommen. Trotz sprudelnder Steuereinnahmen haben nach wie vor viele Städte und Gemeinden erhebliche Finanzprobleme und sind hochverschuldet. Bund und Länder sind daher angehalten, die Kommunen im Bereich der Sozialkosten weiter zu entlasten und eine Lösung des kommunalen Altschuldenproblems zu finden.

Angesichts einer über Jahrzehnte anhaltenden strukturellen Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden ist der investive Nachholbedarf enorm. „Wir brauchen daher eine nachhaltige Investitionsoffensive mit langem Atem, denn kommunale Investitionen sind Zukunftsinvestitionen!“, so Dr. Gmehling und Bansemer. Zum Abbau des massiven kommunalen Investitionsrückstandes werden auch künftig zusätzlich Mittel des Bundes notwendig sein, zudem sind aber ebenfalls Investitionshemmnisse, in organisatorischer wie rechtlicher Hinsicht, abzubauen.

(DStGB-Pressemitteilung Nr. 22-2018)

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