EU-Kommission

Reduzierung von Schadstoffen gelingt nicht im Gerichtssaal

Auch nach dem heutigen Beschluss der EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Überschreitung der NXO-Grenzwerte einzuleiten steht fest: In den Gerichtssälen wird uns die Schadstoffreduzierung nicht gelingen. Sinnvoll wäre hingegen, die Probleme konstruktiv zu lösen.  Die EU-Kommission könnte etwa eine deutliche Ausweitung der EU-Förderprogramme vorschlagen, um eine wirkliche Verkehrswende auf den Weg zu bringen und damit die Schadstoffreduzierung zu erreichen. Stattdessen wird, wie in Deutschland auch - teilweise der Eindruck erweckt, durch Gerichtsverfahren und Verbote kämen wir dem Ziel der Schadstoffreduzierung näher.

Unsere Erfahrung zeigt, dass solche Verfahren eine große Aufmerksamkeit erzeugen, inhaltlich aber außer viel Bürokratie wenig bringen. Was wir brauchen ist die nachhaltige Verkehrswende. Dafür benötigen wir zusätzliche Finanzmittel, um mehr Busse umzurüsten, die digitale Verkehrsführung zu verbessern, den ÖPNV auszubauen und die Elektromobilität voranzubringen. Hier sollte auch die EU-Kommission ihre vorrangige Aufgabe sehen. Es macht in jedem Fall keinen Sinn, die Kommunen an den Pranger zu stellen. Es sind nicht die Kommunen, die die Luft belasten, sondern die Fahrzeuge und auch die Versäumnisse der Automobilindustrie.

(Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg vom 17.05.2018)

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(Foto: © Thaut Images-Fotolia.com)

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