INfrastruktur

Verfall von Schulen und Sportstätten stoppen

Marode Schulen und Sportstätten beeinträchtigen den Unterricht der Schülerinnen und Schüler, sanierungsbedürftige Sportstätten und Schwimmbäder beeinträchtigen die Freizeitaktivitäten und die wichtigen Angebote der Sportvereine. Trotz eines auf Deutschland insgesamt gesehen positiven Finanzierungssaldos der Kommunen im vergangenen Jahr fehlt es vielen Städten und Gemeinden an den dringend notwendigen Investitionsmitteln. „Vielerorts fehlt schlicht das Geld, um die notwendigen Maßnahmen zu bezahlen. Bei einem Rückstand von über 50 Milliarden Euro nur für diese Bereiche werden die Kommunen nicht in der Lage sein, die Situation in absehbarer Zeit zu verbessern. Wir brauchen daher eine nachhaltige und tragfähige Finanzierungslösung“, forderten Brandl und Landsberg. „Wenn wir es ernst meinen mit Zukunftsinvestitionen, muss dieser Fonds mit einer Summe in zweistelliger Milliardenhöhe, analog zum Konjunkturpaket II, ausgestattet sein“.

Neben den fehlenden Finanzen lähmen vor allem hohe bürokratische Hürden und langwierige Ausschreibungs- und Vergabeprozesse die Investitionen in den Kommunen. „Viele Kommunen haben zu wenig Personal, um den immer weiter steigenden Anforderungen im Baurecht und bei den Ausschreibungen gerecht zu werden. Notwendige Verfahren dauern aufgrund der Anforderungen viel zu lange“, kritisierten Brandl und Landsberg. „Bei insgesamt guter Konjunkturlage macht dies die Kommunen als Auftraggeber auch für Handwerksbetriebe und Bauunternehmen wenig attraktiv.“

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert daher deutliche Vereinfachungen im Vergaberecht, um die Investitionsvorhaben zu beschleunigen und zu vereinfachen. „Kommunale Aufträge zur dringend notwendigen Sanierung und für Ersatzneubauten müssen schnell und unbürokratisch vergeben werden können“, forderten Brandl und Landsberg. „Das kommt nicht nur den Schülerinnen und Schülern und den Vereinen zugute, sondern auch dem regionalen Handwerk“.

Unter anderem fordert der kommunale Spitzenverband, dass zur Sanierung von Schulen und Sportstätten für Aufträge bis zu einer Höhe von zwei Millionen Euro im Baubereich und 150.000 Euro im Liefer- und Dienstleistungsbereich eine Beschränkte Vergabe ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung ermöglicht werden soll. Dies sollte nach kurzfristiger Aufforderung einer beschränkten Anzahl geeigneter Unternehmen und einem schnell vorzunehmenden Wirtschaftlichkeitsvergleich zulässig sein. Aufträge bis zu einem Wert von 250.000 Euro im Baubereich und 100.000 Euro im Liefer- und Dienstleistungsbereich sollen zukünftig freihändig vergeben werden. „Wir haben vor 10 Jahren im Rahmen des Konjunkturpaketes II gute Erfahrungen mit derartigen Vereinfachungen gemacht. Damals wie heute besteht eine Ausnahmesituation, die pragmatisches Handeln erfordert“, so Brandl und Landsberg.

Zudem müssen die Strukturen des Vergaberechts insgesamt vereinfacht werden, unter anderem durch eine Zusammenführung der Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und Bauleistungen andererseits. Auch die Grenzen für eine europaweite Ausschreibung sollten deutlich angehoben werden, um das Vorgehen für Kommunen zu vereinfachen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat einen Masterplan Investitionen erarbeitet, der fortgeschrieben werden soll. „Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren, denn es wird schwer genug, den bestehenden Rückstand aufzuholen. Deutschland darf nicht länger von der Substanz leben. Daher brauchen wir neben ausreichenden Finanzmitteln viele weitere Schritte, um Deutschland wieder fit für die Zukunft zu machen“, so Brandl und Landsberg abschließend.

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