mitmachen

Am Interessenbekundungsverfahren 2021 können Städte, Gemeinden und
Stadtteile teilnehmen mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 250.000.
Vorausgesetzt wird eine Kooperation zwischen Akteur*innen aus der
kommunalen Verwaltung und der Zivilgesellschaft sowie optional aus der
Wirtschaft. Gemeinschaftliche Interessenbekundungen sind vom 13. Januar
bis zum 10. März 2021 hier möglich.
Seit 2015 fördert
das Netzwerkprogramm »Engagierte Stadt« den Aufbau bleibender
Engagementlandschaften in ausgewählten Städten und Gemeinden
Deutschlands. Seitdem sind belastbare und gut aufgestellte Netzwerke in
den beteiligten Städten entstanden. Die Bedingungen für
bürgerschaftliches Engagement und Beteiligung vor Ort haben sich
nachweislich verbessert. Seit 2020 öffnet sich das Netzwerkprogramm für
neue Städte und Partnerschaften.
Mit dem Interessensbekundungsverfahren 2021 soll es auf bis zu 100 Städte, Gemeinden und Stadtteile anwachsen. Im Städte-Netzwerk steht die Skalierung und Vernetzung im Vordergrund: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vernetzen sich in städteübergreifenden Partnerschaften, lernen von- sowie miteinander und werden in ihrer Arbeit vor Ort durch professionelle Prozessberatung unterstützt. Das Netzwerk bietet ein breites Angebot an Austausch, Qualifizierung, Strategieberatung und der Zusammenarbeit der Engagierten Städte miteinander. Engagierte Städte profitieren vom Austausch erprobter Praxislösungen und der Vielfalt lokaler Konzepte. Sie sind Teil eines Netzwerks, das gelungene Praxis vor Ort sichtbar macht und mit starken Partner*innen bürgerschaftliches Engagement auf allen Ebenen stärkt.
Das Programm wird durch ein Konsortium von Partner*innen
auf der Bundesebene getragen, dem das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Bertelsmann Stiftung, die
Breuninger Stiftung, das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement,
die Joachim Herz Stiftung, die Körber-Stiftung und die Robert Bosch
Stiftung angehören.
Der DStGB ist neuer Partner des
Netzwerkprogramms „Engagierte Stadt“ und ruft die Städte und Gemeinden
auf, sich am Interessensbekundungsverfahren zu beteiligen.
Foto: © DStGB