Grundsteuer

Erfolgreiche Grundsteuerreform auf der Zielgeraden

„Nach über 25 Jahren Reformdebatte und dem  Urteil  des  Bundesverfassungsgerichts musste diese Reform der Grundsteuer nun endlich beschlossen werden“, so Landsberg. „Die Städte und Gemeinden werden diese Reform nicht  für  Steuererhöhungen  nutzen.  Darauf  können  sich  Bürgerschaft  und Wirtschaft  verlassen.  Uns  geht  es  um  eine  gerechte,  verlässliche  und  transparente Grundsteuer, die eine möglichst große Akzeptanz vor Ort hat.“ Nun wird es ab dem kommenden Jahr darum gehen, in den Bundesländern zügig die  anstehenden  Neubewertungen  der  Grundstücke  durchzuführen.  Nur  so können  die  Gemeinden  zum  01.  Januar  2025  die  neue  Grundbesteuerung umsetzen.

Mit über 14,5 Milliarden Euro im Jahr ist die Grundsteuer ein unverzichtbarer Teil der Kommunalfinanzen, um gute Dienstleistungen und Investitionen der Gemeinden sicherzustellen.  Mit  bundesdurchschnittlich  weniger  als  20  Euro im  Monat  pro  Kopf  belastet  die  Grundsteuer  dabei  aber  den  Einzelnen  nur gering  und  ist  zudem  kein  nennenswerter  Faktor  für  die  Kosten  des  Wohnens. Der Wohnungsmarkt muss durch mehr Bauen, regionale Zusammenarbeit und Vorgehen gegen Grundstücksspekulationen vorangebracht werden. Dafür wird auch die neue Grundsteuer C ein nützliches Instrument werden - diese soll allen Städten und Gemeinden als Option offenstehen.

„Die gewählten Gemeinderäte vorOrt  mit  ihrem  Hebesatzrecht  über  die Grundsteuer  sind  die  besten  Garanten  für  eine  maßvolle  und  bezahlbare Grundsteuer.  Und  dafür,  dass  die  Einnahmen  aus  dieser  für  Investitionen  in die Zukunft des Ortes gebracht werden.“ so Landsberg.

Der  DStGB  hätte  auch  zukünftig  eine  bundeseinheitliche  Immobilienbewertung  und  Grundbesteuerung  präferiert.  Akzeptiert  dafür  aber  die  beschlos-senen Länderöffnungsklauseln als politisch nötigen Kompromiss. Er mahnt allerdings  an,  dass  diese  nicht  zu  einem  unfairen  Steuerwettbewerb  führen dürfen und  im  Finanzausgleich  unter  den  Ländern  neutral  bleiben.  Dies  war zuletzt noch ein politischer Streitpunkt der Reform gewesen. Solidarität und Ausgleich  unter  allen  Bundesländern  müssen  erhalten und  gestärkt  werden. Zudem  sollen  sichdie  Grundstückseigentümer  nicht  mit  mehreren  Grundsteuererklärungen befassen müssen.

Abweichende  Länderregelungen  werden die  gewünschte  bundeseinheitliche Digitalisierung der Grundbesteuerung erschweren. Umso mehr sind die Länder  gefordert,  ab  dem  kommenden  Jahr  die  Finanzverwaltungen  personell und  sachlich  für  die  zügige  Umsetzung  der  Reform  und  Durchführung  der nun  nötigen  fast  36  Millionen  Neubewertungen  der  Immobilien  auszustatten. „Die Einführung der neuen Grundsteuer wird ein gewaltiger Kraftakt werden. Aber das ist schaffbar mit dem Ziel, dass die Gemeinden rechtzeitig die neue Grundsteuer zum 01.01.2025 vor Ort umsetzen können“, so Landsberg.

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