Zehn Empfehlungen für die Integration - Beitrag der kommunalen Spitzenverbände zum Nationalen Integrationsplan

Das Integrationsthema ist nun endlich Gegenstand eines gesamtgesellschaftlichen Dialoges geworden. Der DStGB steht dabei für eine Integrationspolitik, die fördert und fordert und auf der Basis eines Bekenntnisses zu unserer Verfassung und Werteordnung durch die Zuwanderer die Integration als Chance für unsere Gesellschaft begreift. Von daher ist Integration nicht nur eine Aufgabe der Aufnahmegesellschaft. Auch die Migranten müssen sich aktiv einbringen.

Viele Städte und Gemeinden gehen seit Jahren die Aufgabe der Integration an und haben einen wichtigen Beitrag für die Integration und den gesellschaftlichen Frieden geleistet. Bereits die in dieser Ausgabe von "Stadt und Gemeinde" dargestellten Beispiele und Maßnahmen belegen dies stellvertretend für viele andere kommunale Integrationsaktivitäten. Immer wieder zeigt sich, wie wichtig deren Unterstützung durch das bürgerschaftliche Engagement von, für und mit Migranten ist. Den ehrenamtlichen Aktiven gilt ein besonderes Dankeschön für ihren unverzichtbaren Teil an dem gemeinsamen Bemühen um Integration.

Die vor Ort im Integrationsbereich aktiven Akteure können die große Aufgabe der Integration von 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland nicht alleine schultern. Daher erwartet der DStGB von der Politik auch finanzielle Unterstützung bei den Integrationsbemühungen. Insbesondere fordert er Verbesserungen bei den Integrationskursen und hat dazu mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband (dvv) auf Bundesebene konkrete Forderungen erhoben. Hierzu sei auf den Beitrag der dvv-Präsidentin, Professor Dr. Rita Süßmuth, in dieser Ausgabe von "Stadt und Gemeinde" hingewiesen.

Empfehlungen für eine verbesserte Integrationspolitik

Dem Geist des "Nationalen Integrationsplans" entspricht es, neben der Offenlegung eigener Forderungen zur Integrationspolitik auch darzulegen, was man selbst zum Gelingen der Integrationsprozesse in den Städten und Gemeinden beitragen kann. Hierzu haben die kommunalen Spitzenverbände in einem eigenen Kapitel des Nationalen Integrationsplans ihre Position deutlich gemacht und sich gleichzeitig selbst verpflichtet, sich gegenüber den Mitgliedsverbänden für die stärkere Berücksichtigung von zehn Empfehlungen für eine verbesserte Integrationspolitik in den Kommunen einzusetzen. Dies soll dabei helfen, die Integrationspolitik in den Kommunen zu festigen und auszubauen.

In dem Beitrag der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Nationalen Integrationsplan heißt es:

Vorbemerkung

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt den mit dem Nationalen Integrationsgipfel begonnenen Dialog und ist bereit, einen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und zum Abbau noch bestehender Integrationsdefizite zu leisten.

Städte, Kreise und Gemeinden sind sich ihrer großen Verantwortung bei der Integration bewusst. Sie sind aufgefordert und bereit, ihre Gestaltungspotenziale zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund auch weiterhin einzusetzen. In einigen Kommunen verfügen annähernd 30 Prozent der Bevölkerung über einen Migrationshintergrund. Diese Entwicklung wird sich – auch angesichts der demografischen Entwicklung – in den nächsten Jahrzehnten fortsetzen und gibt Anlass, Integrationsbemühungen fortzuführen und weiter zu optimieren.

Gelungene Integration setzt nicht nur eine integrationswillige Aufnahmegesellschaft voraus, sondern auch die Bereitschaft der Menschen mit Migrationshintergrund zur Integration. Mit dem Integrationsgipfel ist es gelungen, dem Integrationsthema auch auf Bundesebene den notwendigen Stellenwert zu verleihen. Schon seit etlichen Jahren gehen die Kommunen die Aufgabe der Integration an und haben einen wichtigen Beitrag für Integration und den gesellschaftlichen Frieden geleistet. Zahlreiche gute Beispiele zeugen in vielfältiger Weise von gelungenen Integrationsmaßnahmen vor Ort. Diese Vielfalt ist ein Beleg für das Potenzial der kommunalen Selbstverwaltung, die es auch für die Zukunft zu erhalten gilt.

Selbstverpflichtung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

Für eine Fortsetzung und Verstärkung kommunaler Integrationsprozesse verpflichtet sich die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
• der Mitgliedschaft Anregungen und Informationen zum Beispiel durch Erfahrungsaustausch und Best-Practice zu liefern und damit
• deren Integrationsbemühungen zu begleiten,
• die Mitgliedschaft mit Empfehlungen zu unterstützen
• und als Sprachrohr kommunale Änderungsbedarfe gegenüber Bund und Ländern vorzubringen,
um so gemeinsam einen Beitrag für die Nachhaltigkeit der Integrationsbemühungen zu leisten.

1. Integration als kommunale Querschnittsaufgabe

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt ihrem Mitgliedsbereich/ihren Mitgliedsverbänden
• der Integration eine hohe kommunalpolitische Bedeutung beizumessen,
• Integration als ressortübergreifende Aufgabe in der Kommunalverwaltung zu verankern und ihrer Bedeutung entsprechend anzusiedeln,
• kommunale Gesamtstrategien, die den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen angepasst sind, zu entwickeln und fortzuschreiben.

2. Unterstützung lokaler Netzwerke

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt ihrem Mitgliedsbereich/ ihren Mitgliedsverbänden
• sich für eine stärkere Vernetzung der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Akteure einzusetzen und erforderlichenfalls Vernetzungen zu initiieren,
• dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten als zentraler Akteur zur Koordinierung und Abstimmung der verschiedenen Integrationsbemühungen aufzutreten.

3. Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt ihrem Mitgliedsbereich/ihren Mitgliedsverbänden
• den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den Verwaltungen zu erhöhen,
• Mitarbeiter in der Weise fortzubilden, dass dem Ziel der Kundenfreundlichkeit und dem Bedarf an interkultureller Kompetenz in der Verwaltung noch wirkungsvoller Rechnung getragen werden kann.

4. Gesellschaftliche Integration durch Partizipation und bürgerschaftliches Engagement

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt ihrem Mitgliedsbereich/ ihren Mitgliedsverbänden
• bürgerschaftliches Engagement von, für und mit Migranten zu unterstützen und zu fördern,
• Menschen mit Migrationshintergrund stärker an den Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen in den unterschiedlichsten Bereichen des sozialen und politischen Lebens zu beteiligen,
• und dabei auch für die Einbeziehung der weiblichen Migrationsbevölkerung einzutreten,
• die Kompetenzen der Zuwanderer als Multiplikatoren und Konfliktmoderatoren stärker einzubeziehen.

5. Sprache und Bildung

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt ihrem Mitgliedsbereich/ihren Mitgliedsverbänden
• als Lotsen Zuwanderer bei der Wahrnehmung von Bildungsangeboten des Bundes und der Länder (zum Beispiel durch Information über entsprechende Angebote) zu unterstützen und zu den Angeboten hinzuführen,
• durch kommunale Maßnahmen das Bildungsangebot zu ergänzen und
• diese Angebote mit denen des Bundes und der Länder zu vernetzen.

6. Berufliche Integration

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt ihrem Mitgliedsbereich/ihren Mitgliedsverbänden
• als Träger von Aufgaben nach dem SGB II die berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund mit ihren flankierenden Maßnahmen zu unterstützen,
• auch in ihrer Rolle als Arbeitgeber einen unmittelbaren Beitrag zur beruflichen Integration zu leisten.

7. Sozialräumliche Integration

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt ihrem Mitgliedsbereich/ihren Mitgliedsverbänden
• in Sozialräumen mit Integrationsdefiziten durch Quartiersmanagement und Netzwerkbildung das Zusammenleben zwischen den Bevölkerungsgruppen zu fördern,
• mit niedrigschwelligen sozialen und kulturellen Angeboten die Lebensqualität im und die Identifikation mit dem Quartier zu stärken,
• von Förderinstrumenten zur Stärkung benachteiligter Quartiere wie zum Beispiel das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" und die Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) stärker Gebrauch zu machen.

8. Förderung lokaler ethnischer Ökonomie

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt ihrem Mitgliedsbereich/ihren Mitgliedsverbänden
• im Rahmen kommunaler Wirtschaftsförderungskonzepte der zunehmenden Bedeutung der ethnischen Ökonomie Rechnung zu tragen,
• in der Bevölkerung und der Verwaltung das Bewusstsein für das Potenzial der ethnischen Ökonomie zu wecken und für den kommunalen Wirtschaftsstandort zu nutzen.

9. Stärkung des Engagements gegen Fremdenfeindlichkeit

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt ihrem Mitgliedsbereich/ihren Mitgliedsverbänden
• auch weiterhin energisch extremistische und fremdenfeindliche Bestrebungen zu bekämpfen und Fremdenfeindlichkeit in allen Ausprägungen entgegenzutreten,
• örtliche Netzwerke gegen Extremismus und für Toleranz zu unterstützen.

10. Information und Evaluation

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt ihrem Mitgliedsbereich/ihren Mitgliedsverbänden
• über die vor Ort verfügbaren Integrationsangebote in geeigneter Weise zu informieren,
• im Interesse der Effektivität der lokalen Integrationspolitik und eines wirkungsvollen Ressourceneinsatzes ihre Integrationsbemühungen zu dokumentieren, zu evaluieren und gegebenenfalls zu optimieren.
Angesichts der sehr unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort in den mehr als 12.000 deutschen Kommunen können die Empfehlungen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände nur den Rahmen bilden, der an die örtlichen Verhältnisse – insbesondere unter Berücksichtigung der Haushaltslage der jeweiligen Kommune – angepasst werden muss.

von Ulrich Mohn

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