
Die Regelungen des vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossenen Entwurfs sollen sicherstellen, dass nur für eine Veröffentlichung geeignete Daten bereitgestellt werden und der Datenschutz sowie andere Gründe, die einer Veröffentlichung entgegenstehen, beachtet werden. Die Verwaltung stellt bereits heute eine Vielzahl von Daten bereit, mit dem Gesetzentwurf wird die Veröffentlichung nun zum Regelfall. Die Daten werden in unbearbeiteter Form, maschinenlesbar ohne Zugangsbeschränkung bereitgestellt und können von jedermann frei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden - soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Zugleich werden mit dem Gesetzentwurf zentrale Kriterien für Open Data vorgegeben, insbesondere die entgeltfreie Bereitstellung und der freie Zugang zu den Daten sowie die Maschinenlesbarkeit. Mit der unentgeltlichen Bereitstellung offener Daten durch Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung entspricht die Bundesregierung einer Forderung aus der Digitalen Agenda 2020 der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Daten zu verbessern. Vor allem wird jedoch das in der G8-Charta verankerte Kernprinzip der standardmäßigen Bereitstellung für die betroffenen Daten gesetzlich eingeführt.
Davon profitieren sollen Bürgerinnen und Bürger, wenn beispielsweise Verkehrs-, Wetter- oder Geodaten Apps oder Internetangebote geschaffen werden, die im täglichen Leben oder im Umgang mit der Verwaltung für Erleichterungen sorgen sollen. Zugleich sollen damit auch der Wirtschaft neue Geschäftsmodelle eröffnet werden.
Bis Sommer 2017 wird die Bundesregierung im Rahmen der Open-Government-Partnership-(OGP)-Teilnahme einen ersten nationalen Aktionsplan erarbeiten.
Wesentliche dabei Aspekte sind:
• Aktionspläne mit konkreten Selbstverpflichtungen der Regierung, zusammengesetzt aus Vorhaben von Bundesressorts und Behörden, oder auch der Landes- und Kommunalebene
• Ein Turnus aus Zeiträumen von je zwei Jahren, mit Evaluationen jeweils zur Hälfte und zum Ende der Laufzeiten
• Die enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, beispielsweise durch die Nutzung von E-Partizipationsverfahren und gemeinsamen Veranstaltungen
• Fortschritte der Umsetzung der Aktionspläne werden durch die Regierung selbst, sowie durch einen unabhängigen Berichtsmechanismus der OGP evaluiert
• Optional stellt die OGP ein Netzwerk für den fachlichen Austausch auf globaler Ebene da, unter anderem durch regelmäßige Gipfeltreffen oder Arbeitsgruppen
• Open Government als strategisches Querschnittsthema: Gefragt sind offene Ansätze in verschiedensten Politikbereichen
Die Aktionspläne dienen auch zur Stärkung von Maßnahmen aus verwandten Regierungsprogrammen der Bundesregierung, wie z.B. Digitale Verwaltung. Die Teilnahme an der OGP knüpft zudem an laufende Aktivitäten an: so hat sich die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 verpflichtet, Open Data als Standard zu verankern und hat mit einer „Public Community Partnership“ einen Kanal zum Austausch mit relevanten Akteuren der Zivilgesellschaft geschaffen, der für die Koordination der OGP-Teilnahme weitergenutzt wird. Außerdem befindet sich das ebenenübergreifende Portal Govdata (www.govdata.de) seit 2015 im Regelbetrieb. Es erlaubt das Auffinden offener Verwaltungsdaten von Bund, Ländern und Kommunen.
Der Open-Data- Gesetzesentwurf ist auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/01/open-data-gesetz.html abrufbar.
Anmerkung
Aus Sicht des DStGB bietet Open-Data Chancen und Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, die kommunale Verwaltung und die Wirtschaft vor Ort. Einige Städte und Gemeinden setzen sich bereits mit der Öffnung ihrer Datenbestände auseinander oder haben bereits entsprechende Konzepte umgesetzt. Eine proaktive Veröffentlichung von Daten kann insbesondere auf kommunaler Ebene als Basis für die Meinungsbildung in der Bevölkerung genutzt werden. Außerdem kann Open Data dazu beitragen, die Transparenz des Verwaltungshandelns zu erhöhen, in dem z.B. komplexe Sachverhalte durch Visualisierung von Daten in Form von sogenannten Apps anschaulich vermittelt werden. Und auch die Verwaltung selbst profitiert von Open Data, weil eine organisationsweite Aufbereitung von Daten für alle Beteiligten deutlich macht, welche Daten überhaupt vorhanden sind, die auch für interne Zwecke genutzt werden können. Darüber hinaus gewinnt Open Data in der Wirtschaftsförderung zunehmend als weicher Standortfaktor an Bedeutung.
Insofern ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung in ihrem beabsichtigten Aktionsplan ein gemeinsames Vorgehen mit Kommunen und Ländern anstrebt. Die Kommunen sollten dabei auf Augenhöhe mitreden und im weiteren Prozess mit Bund und Ländern beteiligt werden.
Der DStGB hat bereits frühzeitig im Jahr 2014 im Rahmen der Bundes-Arbeitsgemeinschaft mit dem Kommunalen IT-Dienstleister (Vitako) und der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ein gemeinsames Positionspapier zu Open-Data veröffentlicht. Darin werden Anregungen und konkrete Hilfestellungen für Kommunen und die Verwaltung gegeben, Chancen und den möglichen Nutzen von Open Data beschrieben sowie auf den notwendigen kulturellen Wandel und die rechtlichen Grundlagen eingegangen. Das Positionspapier ist auf der Internetseite des DStGB unter folgendem Link abrufbar: Open Data in Kommunen
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