Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Der DStGB hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende (Drs. 18/7555) positioniert. Der Gesetzesentwurf war zugleich Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestages am Mittwoch, 13. April 2016, in der die kommunalen Spitzenverbände als Sachverständige vertreten waren.

Grundsätzliche kommunale Positionierung

Die Initiative der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende mittels des Roll-Outs von Smart-Metern und der Definition von einheitlichen und ambitionierten Datenschutzstandards wird als eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende begrüßt. Der Ausbau und die Nutzung von intelligenten Netzen und Zählern ist ein dringend notwendiger Schritt, um die umweltfreundliche Erzeugung von Energie und deren Nutzung in Industrie, im Verkehr und in den Haushalten auf intelligente Weise miteinander zu vernetzen, Energieeinsparpotenziale zu generieren und die Energieeffizienz deutlich zu steigern. Hiervon können die Kommunen mit ihren zahlreichen Liegenschaften, aber auch kommunale Unternehmen und die Bürger profitieren.

Der Roll-Out von Smart-Metern wird große Auswirkungen auf die Geschäftsfelder von Energieproduzenten und -versorgern haben und Innovationen befördern. So bilden die Smart-Meter die technische Voraussetzung für Lastvariable Tarife und weiterer Dienstleistungen, von denen die Verbraucher profitieren können. Damit bieten Smart-Meter auch die Chance für kommunale Unternehmen und kommunale Verteilnetzbetreiber neue Dienstleistungen zu entwickeln und dabei vertrauensvoll mit den Daten der Verbraucher umzugehen. Weiterhin erhalten die Letztverbraucher erstmals präzisere Informationen über ihren Energieverbrauch und können dementsprechend ihr Verbrauchsverhalten anpassen, zum Beispiel über die Anschaffung energieeffizienter Geräte. Die digitale Vernetzung hilft, diese Einsparpotenziale zu finden und für die Verbraucher nutzbar zu machen.

Wichtige kommunalrelevante Aspekte im Einzelnen

Die kommunalen Spitzenverbände haben im Einzelnen auf folgende Aspekte des Gesetzentwurfs hingewiesen:

Bestehende Marktrollen bei der Bilanzierung und des Datenmanagements stärken

Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht mit dem Roll-Out von Smart-Metern und der Etablierung von Smart-Meter-Gateways eine Neuordnung der Spielregeln bei der Bilanzierung der Verbrauchsdaten vor. In der aktuellen Marktpraxis sind die Bilanzierung und die Marktkommunikation zwischen den Marktakteuren vollständig implementiert und funktionieren sehr gut. Diese Verfahren können auch vor der Herausforderung der Bilanzierung von Daten aus intelligenten Messsystem ohne Systembruch zielorientiert weiterentwickelt werden. Der Verteilnetzbetreiber (VNB) ist für die Bilanzierung der Energiemengen von Einzelkunden verantwortlich und übermittelt die aggregierten Zeitreihen dann an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dagegen ohne Not ein Parallelsystem bei der Bilanzierung der Energiemengen von Verbrauchern mit intelligenten Messsystemen unter der Regie der ÜNB eingerichtet werden. Dadurch werden die Zuständigkeiten und Marktrollen geändert, ohne einen signifikanten volkswirtschaftlichen Vorteil zu generieren. Diese Änderung führt lediglich zu umfangreichen Anpassungen der Marktrollen und etabliert ineffiziente Doppelstrukturen bei der Bilanzierung, da die Verteilnetzbetreiber weiterhin die Bilanzierung der konventionellen Zähler übernehmen. Aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände müssen die Aufgaben der Bilanzierung aller Kundengruppen im bestehenden zweistufigen System zwischen VNB und ÜNB bleiben. Dies hat neben der Vermeidung administrativen und finanziellen Aufwands auch energiewirtschaftliche und datenschutzrechtliche Gründe. Die VNB übernehmen schon heute Systemverantwortung, die darin besteht, Einspeiser zu steuern und zu regeln. Die Netze sind immer häufiger überlastet und erfordern Netzsicherheits- und Systemsicherheitsmaßnahmen. Die dezentrale Einspeisung aus verschiedenen Erzeugungsanlagen, die Integration von Speichern auf Verteilnetzebene sowie Maßnahmen im Bereich des Lastmanagements werden und müssen vom Netzbetreiber vor Ort koordiniert werden. Eine Grundlage für diese Aufgaben des Verteilnetzbetreibers ist der Erhalt eines funktionierenden Bilanzierungssystems unter ihrer Regie, und damit der Einblick in die Funktionsfähigkeit des bewirtschafteten Netzes. Die genaue Kenntnis der Anschlusssituation vor Ort und der direkte Kontakt zu den Kunden sind hierfür unverzichtbar. Darüber hinaus würden sensible Stammdaten der Verbraucher direkt an die Übertragungsnetzbetreiber weitergeleitet und dort unter vier Akteuren bundesweit gebündelt. Diese Konzentration von Daten in einem „single-point-of-attack“ kann nicht im Sinne von Datenschutz und Datensicherheit sein. Der Kritik der kommunalen Spitzenverbände hat sich auch der Bundesrat in seiner Beschlussempfehlung vom 18. Dezember 2015 angeschlossen und darauf hingewiesen, dass die Energiewende vornehmlich dezentral ausgerichtet und das Bilanzierungssystem erfolgreich auf der Verteilnetzebene eingeführt ist. Ein dezentrales Datenmanagement durch die Verteilnetzbetreiber bringt Sicherheit und Stabilität. Gleichzeitig besitzen sie bereits das Vertrauen ihrer Kunden im Umgang mit sensiblen Daten. Um ihrer Systemverantwortung gerecht zu werden, benötigen die Verteilnetzbetreiber den direkten Zugang zu Smart-Metern, Anlagen sowie sämtlicher Stamm-, Planungs- und Echtzeitdaten. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt den notwendigen Zugriff auf die Anlagen und Daten nur unzureichend und bleibt an der Stelle sogar hinter dem Status Quo zurück.

Wirtschaftlichkeit beim stufenweise Roll-Out von Smart-Metern beachten

Bei der Organisation und Tiefe des Roll-Outs sollte darauf geachtet werden, dass insbesondere private Haushalte mit einem geringen Stromverbrauch keine unverhältnismäßigen Kosten für Einbau und Betrieb der Smart Meter zahlen müssen. Ihre Möglichkeiten zur Reduzierung von Stromverbräuchen und zur Beteiligung am Lastmanagement durch das Verschieben von Stromverbräuchen auf der Zeitachse sind begrenzt. Die Visualisierung des eigenen Stromverbrauchs dürfte aktuell vor allem dazu beitragen, dass eigene Verbrauchsverhalten zu reflektieren. Der stufenweise Roll-Out sollte daher kontinuierlich im Hinblick auf die wirtschaftliche Darstellbarkeit der Roll-Out Tiefe evaluieret werden. Damit sollte der Roll-Out von Smart-Metern bei privaten Verbrauchern mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh sowohl im Eigenheim als auch als Mieter unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit für den Messstellenbetreiber und den Verbraucher bewertet werden.

Für den Roll-Out von technologisch hochwertigen und den geforderten Standards entsprechenden Smart-Metern brauchen die Anbieter, zu denen auch Stadtwerke als lokaler Versorger und Netzbetreiber für die Verbraucher gehören, dennoch eine angemessene Finanzierungsgrundlage. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Preisobergrenzen für die Refinanzierung der Smart-Meter halten die kommunalen Spitzenverbände zunächst für eine angemessene Grundlage, um sowohl die wirtschaftliche Handlungsgrundlage der Anbieter als auch den Schutz des Verbrauchers vor überhöhten Kosten sicherzustellen.

Datensicherheit und Datenschutz

Vor dem Hintergrund des Aufbaus einer neuen Mess- und Steuerungssystematik bei verschiedenen Verbrauchergruppen sind hohe Standards beim Datenschutz und der Datensicherheit entscheidend für die Akzeptanz der Maßnahme und Stabilität des Stromsystems. Einheitliche Vorgaben hinsichtlich der Datenübermittlung, Datenstandards und der Gerätekonfiguration schützen dabei nicht nur sensible Verbraucherdaten, sondern ermöglichen auch fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern von Smart-Metern. Die Standards sollten einerseits bereits bestehende Smart-Meter Lösungen nicht diskriminieren und andererseits eine dauerhaft legitime Grundlage für die Entwicklung weiterer Technologien sein. Die Hersteller, Energieversorger und Verbraucher müssen sich auf anwendbare und dauerhaft nutzbare Standards verlassen können, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände ein geeignetes Maß an Datensicherheit und Datenschutz vor, das im Vorfeld des Gesetzentwurfs intensiv mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erarbeitet wurde.

Intelligente Vernetzung voranbringen

Der Roll-Out von Smart-Metern und die Schaffung neuer technischer Grundlagen für die zunehmende Digitalisierung der Energiewirtschaft kann nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer intelligenten Vernetzung energiewirtschaftlicher Infrastrukturen sein. Smart-Meter sind nur ein kleiner Bestandteil eines intelligenten Netzbetriebs. Der Ausbau und die Optimierung von regionalen Verteilnetzen zu Smart-Grids sind umso dringlicher als das sich die Smart-Meter erst in einem intelligenten Netz vollends in ihrer Wirksamkeit entfalten können. Viele Studien belegen, dass in den nächsten Jahren sehr umfassende Investitionen in die Verteilnetze anstehen. Um das Potenzial von intelligenten Messsystemen vollends auszuschöpfen, braucht die Energiewirtschaft daher passende Rahmenbedingungen, um die umfassende Modernisierung der Netzinfrastruktur zu Smart-Grids voranzutreiben. Die aktuelle Netzregulierung im Rahmen der Anreizregulierungsverordnung versagt bei der Stärkung der Digitalisierung der Verteilnetze und lähmt die Investitionsbereitschaft der Verteilnetzbetreiber. Gerade vor dem Hintergrund des nur schleppend fortschreitenden Ausbaus der Übertragungsnetze auf Hochspannungsebene ist die Stabilität und Zukunftsfestigkeit der Verteilnetze umso wichtiger. Auch die Aspekte der Sektorkopplung, also der Elektrifizierung anderer Bereiche wie Wärme und Verkehr, bedarf funktionierender und intelligent steuerbarer Netze. Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen daher schon länger für eine Anpassung der Anreizregulierungsverordnung ein, die bessere Anreize für die Integration von erneuerbaren Energieanlagen und den Aufbau digitaler Steuerungs- und Messsysteme in die Verteilnetze schafft. Angemessene Refinanzierungsmöglichkeiten mit vertretbaren Effizienzstandards, die auch kleineren Netzbetreibern Investitionen ermöglichen, müssen die Zielvorgabe einer Novelle der Anreizregulierung sein. Ohne intelligente Verteilnetze kann die Digitalisierung der Energiewende nicht gelingen. 

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