"Personen oder Organisationen, von denen
der/dem Beauftragenden bekannt ist oder bei denen sie/er damit rechnet, dass
sich diese Personen oder Organisationen gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung betätigen, dürfen nicht mit der Durchführung eines Projekts bzw.
der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung eines Projekts beauftragt
werden."
Hinzu kommt für die Geldempfänger die Verpflichtung, zu "prüfen, ob im Hinblick auf den Inhalt der beabsichtigten Maßnahme mit der Möglichkeit zu rechnen ist, dass sich bei deren Durchführung eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergeben kann".
Das Begleitschreiben ist laut der
Musterfassung Bestandteil des Zuwendungsbescheides, sein Inhalt ist damit
bindend.
Zum Hintergrund: 2011 hatte die damalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder eingeführt, dass Vereine, Initiativen oder Stiftungen ein Bekenntnis zur Demokratie unterschreiben müssen. Viele Initiativen fühlten sich unter Generalverdacht gestellt. Sie wollten auch nicht für Kooperationspartner und Referenten bürgen, die sie nicht genau kennen. Eine sächsische Initiative hatte sogar gegen die Klausel geklagt und in erster Instanz Recht bekommen; das Verfahren wurde später eingestellt. Die als Extremismusklausel kritisierte Bestätigung fällt nun weg. Das neue Begleitschreiben dürfte sich aber im Ergebnis ähnlich auswirken. Es findet bei den drei Bundesprogrammen Toleranz Fördern – Kompetenz Stärken, Initiative Demokratie Stärken und Zusammenhalt durch Teilhabe Anwendung.