Die konkrete Ausgestaltung der verbilligten Abgabe nicht mehr benötigter Konversionsgrundstücke wird nunmehr in der beiliegenden „Verbilligungsrichtlinie“ geregelt, die der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 22.04.2015 beschlossen hat. Sie gilt gleichermaßen für alle Städte und Gemeinden im Bundesgebiet.
Die Verbilligungsrichtlinie trifft folgende Regelungen:
- Definition Konversionsgrundstücke (weite Auslegung)
- Erwerbsberechtigte
- Zweckerklärung der Gebietskörperschaft/Katalog der verbilligungsfähigen Nutzungsarten
a) Verbilligungsfähige Nutzungsarten ohne beihilferechtliche Relevanz
b) Verbilligungsfähige Nutzungsarten mit ggf. beihilferechtlicher Relevanz - Wertermittlung
- Fristen zur Ausübung der Erstzugriffsoption (Hinweis: Bei den dort genannten Fristen handelt es
sich nicht um Ausschluss-, sondern um Regelfristen.) - Geltungsbereich für den Kaufpreisabschlag
- Höhe des Kaufpreisabschlages/Zusätzlicher Kaufpreisabschlag für eine Nutzung zur Flüchtlingsunterbringung
- Nachzahlung des Verbilligungsabschlags bei Zweckverfehlung
Weitere Einzelheiten können der beigefügten Anlage entnommen werden.