
Der Erlass tritt am 18.04.2016 in Kraft. Mit diesem Datum tritt der Erlass B 15-8162.6 vom 26.07.2012 außer Kraft (vgl. Anlage).
Der Erlass beinhaltet eine Übersicht über die im EU-Bereich vorgenommen Anpassungen, die auch für kommunale Vergabestellen interessant ist. Zudem weist der Erlass darauf hin, dass der Abschnitt 1 der VOB/A bis auf wenige Ausnahmen inhaltlich unverändert in die VOB 2016 übernommen wurde. Allerdings hat zwischenzeitlich seitens des DVA eine umfassende Überprüfung des Abschnitts 1 auf weitergehende Änderungen/Anpassungen begonnen. Der DStGB wird hier über den Fortgang informieren.
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