
Nach Art. 3 treten die Verordnungsermächtigungen in §§ 113, 114 Abs. 2 S. 4 GWB am Tag nach der Verkündung, also am 24.02.2016, in Kraft. Die übrigen Regelungen werden erst am 18.04.2016 in Kraft treten.
Bei Interesse kann das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts nebenstehend als PDF-Dokument abgerufen werden.
Anmerkung:
Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien bedarf es weiterer Maßnahmen. Aufgrund des Parlamentsvorbehalts in § 113 GWB hat der Deutsche Bundestag erstmals die Gelegenheit, zu den auf Grundlage des GWB zu erlassenden Vergabeverordnungen (insbesondere VgV, SektVO und Konzessionsvergabeverordnung) zu beschließen. Am 17.02.2016 fand unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eine öffentliche Anhörung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses statt. Wir verweisen insoweit auf die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts.
Eine Beschlussfassung des Wirtschaftsausschusses ist für Mittwoch, 24.02.2016, vorgesehen. Das Plenum des Deutschen Bundestages wird sich am Donnerstag, 25.02.2016, mit der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts beschäftigen.
Um ein Inkrafttreten zum 18.04.2016 zu
erreichen, müsste die Verordnung am 18.03.2016 vom Bundesrat
beschlossen werden. Die Hauptgeschäftsstelle wird über die weitere
Entwicklung berichten.
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