
Der DStGB sieht hierin eine positive Ergänzung zu den etablierten Übernachtungsmöglichkeiten. Tauschbörsen weiten das Angebot aus und sprechen neue Zielgruppen von Reisenden an. „Die Städte und Gemeinden bekommen mehr Gäste, wenn es zusätzliche Angebote jenseits des klassischen Hotel- und Ferienwohnungsangebotes gibt“, so Bürgermeister Dr. Reinhard Dettmann (Teterow), stellvertretender Vorsitzender des DStGB-Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr anlässlich einer Sitzung in Großräschen. „Uns sind alle Gäste willkommen, die dazu beitragen, das touristische Angebot auszulasten und so für mehr Wertschöpfung vor Ort zu sorgen.“
Sharing Plattformen sind auch für Städte und Gemeinden vorteilhaft, die ansonsten wenig Übernachtungskapazitäten oder eine gering ausgeprägte touristische Infrastruktur haben. Generell können digitale Dienste wie Apps dabei helfen, die Aufenthaltsqualität vor Ort zu erhöhen, etwa indem das örtliche und regionale touristische Angebot zusammengefasst und so bequem nutzbar gemacht wird.
Die Städte und Gemeinden nehmen die Besorgnis ernst, dass die Share Economy etwa zu negativen Auswirkungen auf dem Wohnungsmarkt führen kann. Die zeitlich begrenzte Untervermietung von Wohnungen ist zulässig, sofern sie nicht im Vertragsverhältnis zum Vermieter oder gesetzlich untersagt ist. Wenn dies in einigen Städten oder Regionen zu unerwünschten Folgen führt, indem beispielsweise der Wohnraum dauerhaft der Wohnnutzung entzogen wird, dann kann dem über Zweckentfremdungsverbote Einhalt geboten werden. „Gleichwohl lehnen wir ein generelles Verbot oder eine einheitliche Regelung für alle Städte und Gemeinden ab. Die Frage, ob Zweckentfremdungsverbote eingeführt werden sollen, die Kurzzeitvermietungen verbieten, kann nur vor dem Hintergrund der besonderen Verhältnisse vor Ort entschieden werden“, betonte Dettmann abschließend.
(Foto: © SeanPavonePhoto - Fotolio.com)
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