Steuerschätzung

Investitions- und Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wahren!

"Der zu erwartende dramatische Einbruch der Steuereinnahmen von Bund, Bundesländern und Kommunen zeigt, dass die Verteilungsspielräume in Deutschland auf absehbare Zeit geringer sein werden. Alle staatlichen Ebenen müssen sich darauf einstellen, mit weniger Mitteln auskommen zu müssen", so kommentierten Bürgermeister Ralph Spiegler (VG Nieder-Olm), Präsident, und Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes die Ergebnisse der aktuellen Corona-Steuerschätzung. "Die fetten Jahre sind erst einmal vorbei. Schwarze Zahlen beim Bund, den Ländern und Kommunen wird es kurzfristig nicht mehr geben können."

Diese zusätzliche Steuerschätzung war besonders wegen der Corona-Krise anberaumt worden. Die Zahlen zeigen nun deutlicher das Ausmaß der Corona-bedingten Steuerverluste der öffentlichen Hand. Bund, Länder und Kommunen müssen sich darauf einstellen, bis zum Jahr 2024 mit insgesamt 345 Milliarden Euro weniger auskommen zu müssen als vor der Pandemie angenommen. Die Gemeinden werden in diesem Jahr voraussichtlich 14,2 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen haben. Allein die Gewerbesteuer (netto) bricht um 11,3 Milliarden Euro auf 38,6 Milliarden Euro förmlich ein. Die Schere zwischen armen und reichen Kommunen sowie die Probleme der höchstverschuldeten Städte und Gemeinden werden zudem in der Corona-Krise potenziell noch größer werden. Darum muss auch das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen und Kommunen auf der politischen Agenda oben gehalten werden. Chancengerechtigkeit und Perspektiven muss es für alle Menschen geben, gleich in welcher Region sie leben.

"Vor diesem Hintergrund müssen alle neuen Leistungen auf den Prüfstand gestellt werden. Dazu gehört auch der geplante Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung in der Grundschule. So gut und sinnvoll diese Maßnahme ist, sie erfordert Milliardenbeträge und Personal, das wir im Moment nicht haben", so Spiegler und Landsberg. "Und auch bei den angelaufenen Tarifverhandlungen müssen die engen finanziellen Handlungsspielräume der kommunalen Arbeitgeber mit Augenmaß beachtet werden."

Im Deutschen Bundestag läuft aktuell das Gesetzgebungsverfahren zur finanziellen Entlastung der Kommunen in der Corona-Krise. Vor dem Hintergrund der nun aktuelleren dramatischen Zahlen der Steuerschätzung betonen Spiegler und Landsberg die Forderungen des DStGB.

"Der Ausgleich für die Gewerbe-Steuerverluste in der Krise und die Sozialkostenentlastung müssen noch in diesem Jahr und unbürokratisch in den kommunalen Kassen ankommen. Die Kompensation für die Steuerverluste der Gemeinden muss über 2020 hinaus auch in 2021 und 2022 gelten und der tatsächlichen Höhe der Einnahmeverluste angepasst werden.", so der Präsident und der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes. "Auch bei der Einkommensteuer haben die Gemeinden in diesem Jahr hohe Verluste in Höhe von 4,2 Milliarden Euro, die kompensiert werden müssen. Hier sind die Länder ebenfalls mit in der Pflicht. Gerade in der Krise müssen die Kommunen für einen wirtschaftlichen Aufschwung investieren können."

Die kommunalen Investitionen spielen eine erhebliche Rolle, um der schwersten Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg begegnen zu können. Darum muss der Staat die Investitionsfähigkeit der Kommunen absichern. Gerade in der Krise dürfen Bürgerschaft und Wirtschaft starke und handlungsfähige Kommunen erwarten. Die Gemeinden werden nicht nur in diesem Jahr massive Einnahmeverluste haben, sondern erwartbar auch in den kommenden Jahren. Wegen der Krise der Wirtschaft. Aber auch wegen der als Kredite gewährten Staatshilfen an die Unternehmen, die zurückgezahlt werden müssen und damit die Steuerlast zum Nachteil der Gemeinden senken werden. Mindestens diesen Effekt auf die Kommunalfinanzen muss der Staat kompensieren.

Weitere Informationen:

Foto: © Oliver Boehmer - bluedesign® - stock.adobe.com

xnYD

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.