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Bewegungsgipfel

Sport und Bewegung wichtiger Teil kommunaler  Daseinsvorsorge

„Sport und Bewegung sind nicht zuletzt dank ihrer zahlreichen gesellschaftlichen Funktionen ein notwendiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge“, erklärte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Ralph Spiegler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, heute anlässlich des Bewegungsgipfels der Bundesregierung in Berlin. Um diese gesellschaftlichen Funktionen, z. B. der Inklusion, Integration, Teilhabe oder Gesundheitsförderung Rechnung zu tragen, unterstützen die Städte und Gemeinden die örtlichen Sportvereine, die hier unverzichtbare Aufgaben übernehmen.

 
Kinderfußballmannschaft
 

Bei der Schaffung von Sportstätten und Bewegungsräumen berücksichtigen Städte und Gemeinden aber auch das veränderte Sport- und Freizeitverhalten der Bevölkerung. Sie sind die Interessenvertretung des selbst organisierten Sports und fördern Sport und Bewegung durch wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Sportanlagen nachhaltig. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Förderung von bedarfsgerechten Sportstätten und Bewegungsräumen für Kinder und Jugendliche, Ältere und Menschen mit Beeinträchtigungen gelegt werden, betonte Spiegler.

Spiegler hob hervor, dass die Kommunen wichtige Rahmenbedingungen für den Sport setzen und zentrale Akteure einer aktiven Sportpolitik seien. In Deutschland gibt es rund 230.000 Sportanlagen und 370.000 km Sportstätten in „Linienform“ z. B. Laufstrecken, Fahrradwege oder Loipen. Ungefähr zwei Drittel der Sportstätten befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Neben der Sportvereinsförderung planen, bauen und unterhalten Kommunen die Sportstätten für den Schul- und Breitensport. Die Kommunen haben mit ca. 80 % den größten Anteil an den öffentlichen Gesamtausgaben für den Sport.

Spiegler forderte von Bund und Ländern mehr finanzielle Unterstützung für den Bau und die Unterhaltung der Sportstätten. Er kritisierte, dass sich keine entsprechende Verpflichtung in der Gipfelerklärung finde. Eine gemeinsame Expertise des Deutschen Olympischen Sportbunds, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes beziffert den Sanierungsbedarf für alle Sportstätten in Deutschland – kommunale und Vereinssportstätten – auf insgesamt rund 31 Mrd. Euro. Umso unverständlicher sei es, dass das Förderprogramm „Investitionspakt Sportstätten“ des Bundes zum Ende des Jahres 2022 auslaufe, obwohl vom Bund Fördersummen für die Jahre 2023 und 2024 bereits beziffert in Aussicht gestellt worden waren (110 Millionen Euro für 2023 und 150 Millionen Euro für 2024). „Das Ende des Förderprogramms ist ein kontraproduktives Signal für die Zukunft der Sportstätteninfrastruktur“, bemängelte Spiegler.

Sport und Bewegung sollten als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen verstanden werden. Nur mit bedarfsgerechten und ansprechenden Sportanlagen und Bewegungsräumen lassen sich erfolgreiche Sportangebote verwirklichen. „Es braucht ein auskömmliches und langfristig angelegtes Sportstätteninvestitionsprogramm, das sowohl Sanierung als auch den Neubau ermöglicht und sich an einer modernen Sportraumkonzeption orientiert“, so Spiegler abschließend. 

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